8379/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Kosten –und Leistungsentwicklung von Spitalsambulanzen

 

 

Der kürzlich veröffentliche Rechnungshofbericht bzgl. der Finanzierung und Kosten der Leistungen in Spitalsambulanzen und Ordinationen hatte zum Ziel, die Kosten für ausgewählte medizinische Leistungen von Spitalsambulanzen in Vorarlberg, Oberösterreich und Niederösterreich mit den Tarifen und Durchschnittspreisen der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK), der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK), der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) zu vergleichen.

 

Der Rechnungshofbericht kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass „…(d)as Ziel der Gesundheitsreformen, Leistungen vom stationären in den ambulanten bzw. vom ambulanten in den niedergelassenen Bereich zu verlagern und damit die Kostensteigerung einzudämmen…“ nicht erreicht wurde.

 

Darüber hinaus kritisiert der Rechnungshofbericht die Kosten –und Leistungsentwicklung von Spitalsambulanzen. Konkret heißt es dazu im Rechnungshofbericht:“…Es bestanden nach wie vor große finanzielle Anreize für Krankenanstalten, Patienten eher stationär aufzunehmen als ambulant zu behandeln, weil die Kosten der Spitalsambulanzen bei weitem nicht gedeckt waren und die Einnahmen für einen Patienten je stationären Aufenthalt wesentlich höher sind als jene bei einer ambulanten Behandlung. Es war für die Krankenanstalten daher finanziell vorteilhaft, Patienten nicht ambulant zu behandeln, sondern stationär aufzunehmen…“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 


 

ANFRAGE

 

1.    Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die geäußerte RH-Kritik bzgl. der großen finanziellen Anreize für Krankenanstalten, Patienten eher stationär aufzunehmen?

2.    Haben Sie seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen getroffen, um den daraus entstehenden Kostenfaktor einzudämmen?

3.    Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus?

4.    Wenn ja, welche Kostendämpfungspotentiale erwarten Sie sich?

5.    Wenn nein, warum nicht?