838/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.02.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Verfolgung von Delikten nach § 188 StGB

 

 
Mit der nicht rechtskräftigen Verurteilung der Abgeordneten zum NR Dr. Susanne Winter wurde nunmehr der Paragraph 188 StGB offenbar wiederbelebt, hatte es doch in den letzten Jahrzehnten den Anschein, als sei dieser bereits totes Recht. So gab es bereits in den letzten 30 Jahren unzählige vergleichbare Fälle, in denen teils auch von namhaften Persönlichkeiten oder Organisationen Personen, die den Gegenstand der Verehrung der römisch-katholischen Kirche bilden, in einer Art und Weise herabgewürdigt wurden, dass der Tatbestand des § 188 StGB erfüllt war und somit eine strafrechtliche Verfolgung notwendig gewesen wäre. Sämtliche mir bekannte Verfahren wurden aber eingestellt oder die Strafanzeigen zurückgelegt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

A N F R A G E

 

1) In wie vielen Fällen erfolgten in den letzten 10 Jahren Anzeigen wegen § 188 StGB?

 

2) In wie vielen Fällen kam es wegen § 188 StGB  allein oder gemeinsam mit anderen zusammenhängenden Delikten in den letzten 10 Jahren zu Anklagen?

 

3) In wie vielen Fällen war damit eine Verurteilung die Folge?

 

4) Wie hoch waren die Strafen in den meisten Fällen?

 

5) In wie vielen Fällen richtete sich der zugrundeliegende Sachverhalt gegen Personen, die den Gegenstand der Verehrung der römisch-katholischen Kirche bilden?

 

6) In wie vielen Fällen ging es um die Herabwürdigung nichtchristlicher Symbole?