8388/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „Mehrwertsteuerbetrug: Gebrauchtfahrzeughandel – Fingierte „Ketten- oder Karussellgeschäfte“ in Jahren 2009 und 2010“

 

Mit der AB 2944/XXIV.GP vom 30.10.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Mag. Johann Maier und GenossInnen beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen wird ein Teil der Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für die Jahre 2009 und 2010 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

Anfrage:

 

1.      Sind dem Ressort neue „Ketten- und Karussellgeschäfte“ zur Steuerhinterziehung in den Jahren 2009 und 2010  in Österreich bekannt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

2.      Wie viele Fälle von „Ketten- und Karussellgeschäften“ wurden dem Ressort in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt bekannt?
Wie hoch wird der damit verbundene Schaden geschätzt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

3.      Wie viele Fälle von „Ketten- und Karussellgeschäften“ mit Kfz, die Österreich betreffen sind dem Ressort in den Jahren 2009 und 2010 bekannt geworden?
Wie wird der damit verbundene Schaden geschätzt (Aufschlüsselung auf Jahre)?


4.      In wie vielen Fälle kam es in diesen Jahren deswegen zu Finanzstrafverfahren und zu gerichtlichen Verurteilungen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

5.       Welche Rechtsprechung liegt in Österreich zu „Ketten- und Karussellgeschäften“ vor?

 

6.       In wie vielen Fällen gab es in diesen Jahren einen grenzüberschreitenden Bezug?
In wie vielen Fällen wurden dabei Rechnungen an Scheinunternehmen im Ausland ausgestellt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

7.      Wie wird aktuell zur Bekämpfung von „Ketten- und Karussellgeschäften“ zu Zwecken der Steuerhinterziehung mit anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammengearbeitet?

 

8.      Sehen auch Sie Probleme in Österreich bei dieser Betrugsbekämpfung, da für die Aufdeckung die Finanzbehörden und für die Strafverfolgung Bundespolizei und Justiz zuständig sind?
Wenn ja, worin liegen diese und wie können sie beseitigt werden?