8394/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.04.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Einstellung eines Verfahrens durch die Salzburger Staatsanwaltschaft 2
Unter http://www.salzburger-fenster.at/redaktionell/2412-pruegelfall-verdaechtige-brtuerken-waren-in-der-disko.html stand unlängst zu lesen:
„Wende im Kriminalfall von St. Johann: Zwei beschuldigte türkischstämmige Männer geben nun zu, mit mehreren Landsleuten in der Diskothek „Fledermaus“ gewesen zu sein. Dort hätten sie eine kleinere Rauferei mit einem Freund des späteren 19-jährigen Hauptopfers gehabt.
Am 18. September 2010 wurde Andreas M. (19) vor der Diskothek „Fledermaus“ in St. Johann schwerstverletzt aufgefunden. Der Lehrling aus Wagrain lag mit einem 16-fachen Schädelbruch und zertrümmertem Auge unterhalb einer Mauer des Parkplatzes. Erst nach Protesten ließ das Justizministerium das eingestellte Verfahren gegen mehrere türkischstämmige Verdächtige wieder aufnehmen. Nun haben die Mordfahnder des Landeskriminalamts offenbar falsche Alibis geknackt.
Die
beiden in Bischofshofen wohnenden Hauptverdächtigen gaben zu, dass
sie mit einer Gruppe von Landsleuten nach einer Familienhochzeit in St. Johann
noch in die Diskothek „Fledermaus“ gefahren waren. Bislang sagten
der 31-jährige Arbeiter und sein 32-jähriger Schwager, sie seien gar
nicht oder nur kurz in der Diskothek gewesen. Die Ehefrauen der Männer,
die diese Alibis bis dato bestätigten, müssen sich nun wegen ihrer
Falschaussagen verantworten. Ein weiterer verdächtiger Bruder konnte
offenbar beweisen, dass er in der Tatnacht nicht in St. Johann war.
Einem Informanten des SF zufolge geben die beiden Männer eine kleine
Rauferei mit einem Freund des Hauptopfers zu. „Nach der Hochzeit waren
die zu siebt dort und haben sich amüsiert. Als sie um 2 Uhr gehen wollten
und in ein Taxi einstiegen, hat ein Österreicher Junge sie
angestänkert. Der wollte sie angreifen. Die beiden sind ausgestiegen,
einer gab dem Jungen eine Ohrfeige. Sie rissen sich am Hemd und gingen zu
Boden. Es war nichts Grobes. Dann sind sie weggefahren“, so der
Informant. Allerdings hält der türkische Landsmann wie die Polizei
inzwischen „alles für möglich“. Andreas M. wurde
angeblich um 3 Uhr verletzt. „Vielleicht sind ein paar
zurückgefahren und haben das mit dem Jungen aus Wagrain gemacht“,
spekuliert der Informant. Die Beschuldigten leugnen dies. Für sie
gilt die Unschuldsvermutung.
Erst
jetzt, nach einem halben Jahr, ließ die Polizei Gegenstände der
Beschuldigten sicherstellen. Auf dem Hemd eines Verdächtigen war damals
laut Zeugenaussagen Blut. Ob nach so langer Zeit noch DNA-Spuren oder Blut des
Opfers nachzuweisen sind, ist fraglich. Ein gerichtsmedizinisches
Gutachten soll nun klären, ob die schweren Kopfverletzungen des
Opfers allenfalls von dem Sturz von der Mauer stammen könnten.
Sicherheitsdirektor Franz Ruf: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der
Aufklärung. Wir haben bisher mehr als 60 Personen befragt.“ Wunder
darf man sich nicht erwarten. Denn die Verdächtigen geben nur zu,
was man ihnen beweisen kann.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Hat aus Ihrer Sicht die Salzburger Staatsanwaltschaft korrekt gehandelt?
1.1. Wenn ja, warum?
1.2. Wenn nein, warum nicht?
2. Wie wurde die Einstellung des Verfahrens begründet?
3. Ist es üblich, dass Ermittlungen auf Basis von zehn Jahre alten Fotos durchgeführt werden?
3.1. Wenn ja, warum?
3.2. Wenn nein, warum ist dies geschehen?
4. Warum wurden erst jetzt, also ein halbes Jahr nach der Tat, von der Polizei Gegenstände der Beschuldigten sichergestellt?
5. Um was für Gegenstände handelte es sich?
6. Werden Sie von Ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen um die Täter schnellst möglich überführen zu können.
6.1. Wenn ja, wann wird das geschehen?
6.2. Wenn nein, warum nicht?