8449/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.05.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend die Besteuerung von Trinkgeldern

 

 

Folgender Sachverhalt wurde via E-Mail – von einem Gastgewerbebetrieb in der Steiermark  - an mich herangetragen und bedarf einer näheren Begutachtung. Ich zitiere:

"In einem Gastgewerbebetrieb in unseren Bezirk gab es eine GKK Prüfung. Der Prüfer hat alle Mitarbeiter in die GKK Außenstelle eingeladen und sie zwecks Trinkgelder befragt.

Sie haben bereitwillig erklärt sie bekommen mindestens € 300,- im Monat Trinkgeld. Die Trinkgeld “Pauschale“ beträgt meines wissens € 37,- im Monat , wenn sie aber überschritten wird, wird das auf die letzten 5 Jahre zurückgerechnet und der betreffende Kleinbetrieb wurde zuerst zu € 10.000,-- Nachzahlung verdonnert jetzt sind es auf Kulanz „nur“ mehr € 5.700,- weiters auf Lehrlinge darf diese Pauschale nicht angewendet werden. Ich als Chef darf das Trinkgeld nehmen hat weniger Konsequenzen.

Also was machen mit den Trinkgeld? Man kann das Geld in einen Topf geben und sagen man fährt damit mit den Personal einen Ausflug. Dieses Thema wird jetzt von der Steirischen WK gerichtlich bis zum Ende verfolgt."

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie ist der oben zitierte Sachverhalt aus Ihrer Sicht zu beurteilen?

2.    Wie stellt sich die derzeitige steuerrechtliche Situation hinsichtlich Trinkgelder für unselbständig Erwerbstätige dar?

3.    Wie stellt sich die derzeitige steuerrechtliche Situation hinsichtlich Trinkgelder für selbständig Erwerbstätige dar?

4.    Gibt es vom Bundesministerium für Finanzen entsprechende Richtlinien, Weisungen oder Ähnliches, wie sich Prüfer der Gebietskrankenkassen oder Lohnsteuerprüfer zu verhalten haben bzw. gibt es Verhaltensregeln?


 

5.    Gibt es vom Bundesministerium für Finanzen entsprechende Richtlinien, Weisungen oder Ähnliches, welche Inhalte der Überprüfung – seitens des Prüfers der Gebietskrankenkassen oder eines Lohnsteuerprüfers – genau zu untersuchen bzw. zu prüfen sind?

6.    Haben Prüfer der Gebietskrankenkassen oder Lohnsteuerprüfer einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Beurteilung einzelner Sachverhalte?

7.    Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?

8.    Welche Vorgehensweise raten Sie den unselbständig und selbständig Erwerbstätigen im Gastgewerbe hinsichtlich Trinkgeldbesteuerung?

9.    Gibt es eine „Trinkgeldpauschale“ für die keine Lohn- oder Einkommenssteuer zu zahlen ist?

10. Wenn ja, wie hoch ist diese?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wird von Ihnen eine Neuregelung hinsichtlich steuerrechtlicher Aspekte für Trinkgelder des Gastgewerbes geplant?