8456/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.05.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Mietrechtliche Strafbestimmungen – Anwendungen in Österreich 2010?“
Mit der AB 6299/AB vom 18.11.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet
Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für 2010 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele
gerichtliche Strafanzeigen nach § 27 MRG wurden im Jahr 2010 ab 01. Jänner
2010 erstattet (Aufschlüsselung
auf LG-Sprengel)?
Wie viele gerichtliche Strafanzeigen nach
§ 27 Abs. 6 MRG wurden im Jahr 2010 ab 01. Jänner 2010 erstattet
(Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?
2.
Wie viele
dieser Strafanzeigen wurden in diesem Jahr jeweils zurückgelegt
(Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?
3.
Wie viele dieser Verfahren
wurden in diesem Jahr eingestellt (Aufschlüsselung auf
LG-Sprengel)?
4. In wie vielen Fällen wurde seit in Krafttreten der Strafprozeßreform gemäß § 195 Abs. 1 die Fortführung des eingestellten Ermittlungsverfahrens begehrt?
5. In wie vielen Fällen erfolgte in diesem Jahr - nach Zurücklegung oder Einstellung durch die StA - eine Subsidiäranklage durch Betroffene (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?
6. Wie wurde in diesen Fällen gerichtlich entschieden (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?
7.
Zu wie
vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach § 27 Abs. 6 MRG kam es insgesamt
in diesen Jahren?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?
8.
Wie viele
Gerichtsverfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden
(Aufschlüsselung
auf LG-Sprengel)?
9.
In wie
vielen Fällen wurden nach Strafanzeigen aufgrund § 27 Abs. 6 MRG die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Aufschlüsselung
auf
LG-Sprengel)?
11. Wie viele rechtsgültige Gerichtsbeschlüsse (LG) auf Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen - unabhängig von der Fristsetzung - wurden in diesem Jahr erlassen (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?
12. In wie vielen Fällen wurden in diesem Jahr Erhaltungsmaßnahmen auch durchgeführt (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?
13. Wie viele dieser Fälle waren mit Stichtag 31. Dezember 2010 offen (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?
14. In wie vielen Fällen wurde ein Zwangsverwalter bestellt?
15. Welche Maßnahmen werden Sie im Zuge der Wohnrechtsreform vorschlagen, damit die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen gegenüber den Hauseigentümern auch tatsächlich durchgesetzt werden kann?
16. Wie beurteilt das Ressort in Anbetracht dieser Entwicklung insgesamt die rechtliche Bedeutung von § 27 MRG und insbesondere von § 27 Abs. 6 MRG?