8457/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.05.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gassner
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Wein, Traubenmost, Obstwein, Traubensaft und Trauben: Kontrollen in Österreich 2008 – 2010“
Die dem Weingesetz unterliegenden Produkte – obwohl Lebensmittel – unterliegen nicht dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Aus diesem Grund ergeben sich zahlreiche materiellrechtliche Abgrenzungsfragen sowie wer für bestimmte Kontrollen tatsächlich zuständig ist (Bundeskellereiinspektoren oder Lebensmittelaufsichtsorgane der Bundesländer oder andere?). Insbesondere hinsichtlich Most und Fruchtweinen und -säften, die im Rahmen von Direktvermarktungsformen von Weinbauern und Landwirten vertriebenen werden, scheint die Kontrollzuständigkeit derart unklar, dass möglicherweise diese (in der Regel hochpreisigen) Produkte gar nicht kontrolliert werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Kontrollen wurden in
den Jahren 2008 bis 2010 im österreichischen Lebensmittel- und im Weinhandel hinsichtlich Wein,
Traubenmost, Obstwein, Traubensaft und Trauben österreichischer Herkunft durch
die Lebensmittelaufsichtsorgane der Bundesländer durchgeführt?
Wie viele Proben wurden gezogen
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer sowie
nach Lebensmittelhandel und Weinhandel)?
2. Wie viele Proben wurden als
gesundheitsschädlich oder verfälscht beurteilt?
Wie viele wurden als nicht verkehrsfähig beurteilt (Ersuche jeweils um
Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer sowie nach Lebensmittelhandel
und Weinhandel)?
3. In wie
vielen Fällen wurden in den Jahren 2008-2010 deswegen
Verwaltungsstrafanzeigen bzw. gerichtliche
Strafanzeigen erstattet?
Wie wurden diese erledigt?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer)?
4. Wie viele Kontrollen wurden in
den Jahren 2008 bis 2010 bei österreichischen Herstellerbetrieben
(Weinbauern) hinsichtlich Wein, Traubenmost, Obstwein, Traubensaft und Trauben
österreichischer Herkunft im Rahmen des Ab-Hofverkaufs (bzw. auf
Bauernmärkten) durch die Lebensmittelaufsichtsorgane der Bundesländer
durchgeführt?
Wie viele Proben wurden gezogen (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung
auf Jahre, Bundesländer sowie nach Lebensmittelhandel und Weinhandel)?
5. Wie viele Proben wurden als
gesundheitsschädlich oder verfälscht beurteilt?
Wie viele wurden als nicht verkehrsfähig beurteilt (Aufschlüsselung
nach Herkunft der Proben)?
6. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2008 bis 2010 deswegen Verwaltungsstrafanzeigen bzw. gerichtliche Strafanzeigen erstattet?
Wie wurden diese erledigt?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?
7. Wie viele Proben hinsichtlich allergen wirksamer Substanzen (z.B. Schwefeldioxid und Sulphite) bei Wein, Traubenmost, Obstwein und Traubensaft wurden in den Jahren 2008 bis 2010 durch Lebensmittelaufsichtsorgane kontrolliert bzw. durch die AGES analysiert (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer bei inländischen Weinen bzw. nach Herkunft bei ausländischen Weinen)?
8. Welche Beanstandungen erfolgten (Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer bei inländischen Weinen bzw. nach Herkunft bei ausländischen Weinen)?
9. Wie viele Proben wurden als
gesundheitsschädlich oder verfälscht beurteilt?
Wie viele wurden als nicht verkehrsfähig beurteilt (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Bundesländer bei inländischen Weinen bzw.
nach Herkunft bei ausländischen Weinen)?
10. In wie vielen
Fällen wurden in diesen Jahren deswegen Verwaltungsstrafanzeigen bzw. gerichtliche Strafanzeigen
erstattet?
Wie wurden diese erledigt?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und
Bundesländer)?
11. Wie viele in- und ausländische Weinproben (aus Herstellerbetriebe wie Handelsbetriebe) wurden in den Jahren 2008 - 2010 amtlich auf Ochratoxin A untersucht (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer bei inländischen Weinen bzw. nach Herkunft bei ausländischen Weinen)?
12. In wie vielen Proben wurde in diesem Jahr Ochratoxin A nachgewiesen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer bei inländischen Weinen bzw. nach Herkunft bei ausländischen Weinen)?
13. In wie vielen und
welchen Weinproben wurde die Überschreitung des geltenden Grenzwertes nachgewiesen (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Bundesländer bei inländischen Weinen bzw.
nach Herkunft bei ausländischen Weinen)?
Welche behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden?
14. Wie viele Proben wurden als
gesundheitsschädlich oder verfälscht beurteilt?
Wie viele wurden als nicht verkehrsfähig beurteilt (Aufschlüsselung
nach Herkunft der Proben)?
15. In
wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren deswegen
Verwaltungsstrafanzeigen bzw. gerichtliche Strafanzeigen erstattet?
Wie wurden diese erledigt?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und
Bundesländer)?
16. Fällt die Kontrolle der
Rückstandhöchstgehalte von Ochratoxin A grundsätzlich in den
Wirkungsbereich des BMG bzw. der Lebensmittelaufsichtsorgane der
Bundesländer?
Wenn nein, warum nicht?
17. Wie viele in- und ausländische Weinproben (aus Hersteller- und Handelsbetrieben) wurden in den Jahren 2008 bis 2010 amtlich auf Pestizide untersucht (Ersuche um Aufschlüsselung nach Jahren und Herkunft der Proben bzw. Herkunftsland)?
18. Auf welche zugelassenen und auf welche nicht zugelassenen Pestizide wurden diese Proben untersucht (Ersuche um Aufschlüsselung nach Jahren und Herkunft der Proben bzw. Herkunftsland)?
19. In wie vielen Proben wurden in diesen
Jahren Pestizide nachgewiesen?
Welche Pestizide wurden konkret nachgewiesen (Ersuche um Aufschlüsselung
nach Jahren, nachgewiesene Pestizide, in- oder ausländische Weine und Herkunftsland)?
20. In wie vielen
und welchen Proben wurde in diesen Jahren eine Grenzwert-überschreitung nachgewiesen (Ersuche um
Aufschlüsselung nach Jahren, nachgewiesene Pestizide, in- oder
ausländische Weine und Herkunftsland)?
Welche behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden?
21. In wie vielen und welchen Proben
wurden in diesen Jahren in Österreich nicht zugelassener
Pestizide
nachgewiesen (Ersuche um Aufschlüsselung nach Jahren, nachgewiesene
Pestizide, in- oder ausländische Weine und Herkunftsland)?
Welche behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden?
22. Fällt die Kontrolle der
Rückstandhöchstgehalte für Pestizide und andere Schadstoffe bei
Traubenmost, bei Obstwein und bei Traubensaft in den Wirkungsbereich des BMG
bzw. der Lebensmittelaufsichtsorgane der Bundesländer?
Wenn nein, warum nicht?
23. Wie viele Proben
Traubenmost wurden
in den Jahren 2008 bis 2010 durch die Lebensmittelaufsichtsorgane der
Länder amtlich gezogen und auf Schadstoffe untersucht?
Auf welche Schadstoffe (z.B. Pestizide) wurden in diesen Proben untersucht
(Ersuche um detaillierte Aufschlüsselung nach Jahren und Herkunft der
Proben bzw. Herkunftsland)?
24. In wie vielen Proben wurden in diesen
Jahren Schadstoffe (z.B. Pestizide) nachgewiesen?
Welche Schadstoffe wurden konkret nachgewiesen (Ersuche um Aufschlüsselung
nach Jahren und Herkunft der Proben bzw. Herkunftsland)?
25. In wie vielen
und welchen Proben wurde in diesen Jahren Grenzwert-überschreitungen nachgewiesen (Ersuche um
Aufschlüsselung nach Jahren und Herkunft der Proben)?
Welche behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden?
26. Wie viele Proben wurden als gesundheitsschädlich
oder verfälscht beurteilt?
Wie viele wurden als nicht verkehrsfähig beurteilt (Aufschlüsselung
nach Herkunft der Proben bzw. Herkunftsland)?
27. Fällt die Kontrolle
der Rückstandhöchstgehalte für Pestizide und andere Schadstoffe
bei Traubenmost grundsätzlich in den Wirkungsbereich des BMG bzw. der Lebensmittelaufsichtsorgane
der Bundesländer?
Wenn nein, warum nicht?
28. Wie viele Proben
Obstwein wurden
in den Jahren 2008 bis 2010 durch die Lebensmittelaufsichtsorgane der
Länder amtlich gezogen und auf Schadstoffe untersucht?
Auf welche Schadstoffe (z.B. Pestizide) wurden diese Proben untersucht (Ersuche
um detaillierte Aufschlüsselung nach Jahren und Herkunft der Proben bzw.
Herkunftsland)?
29. In wie vielen Proben wurden in diesen
Jahren Schadstoffe (z.B. Pestizide) nachgewiesen?
Welche Schadstoffe wurden konkret nachgewiesen (Ersuche um Aufschlüsselung
nach Jahren und Herkunft der Proben bzw. Herkunftsland)?
30. In wie vielen
und welchen Proben wurde in diesen Jahren Grenzwert-überschreitungen nachgewiesen (Ersuche um
Aufschlüsselung nach Jahren und Herkunft der Proben bzw. Herkunftsland)?
Welche behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden?
31. Wie viele Proben wurden als
gesundheitsschädlich oder verfälscht beurteilt?
Wie viele wurden als nicht verkehrsfähig beurteilt (Aufschlüsselung
nach Herkunft der Proben bzw. Herkunftsland)?
32. Fällt die Kontrolle der
Rückstandhöchstgehalte für Pestizide und anderer Schadstoffe bei
Obstwein grundsätzlich in den Wirkungsbereich des BMG bzw. der Lebensmittelaufsichtsorgane
der Bundesländer?
Wenn nein, warum nicht?
33. Wie viele Proben „Trauben“
österreichischer Herkunft (Kellertrauben und Tafeltrauben) wurden in
den Jahren 2008 bis 2010 durch die Lebensmittelaufsichtsorgane der Länder
in Weingärten, Herstellerbetrieben, Bauernmärkten und Verkaufslokalen
(Ab-Hofverkauf) amtlich gezogen (Ersuche um Aufschlüsselung nach Jahren
und Herkunft der Proben in Österreich)?
Auf welche Schadstoffe (z.B. Pestizide) wurden diese Proben untersucht (Ersuche
um Aufschlüsselung nach Jahren, Mengen und Herkunft der Proben in
Österreich und Schadstoffe)?
34. In wie vielen und
welchen Weintraubenproben wurden Schadstoffe (z.B. Pestizide) nachgewiesen (Ersuche um
Aufschlüsselung nach Jahren, Herkunft der Proben in Österreich und
Schadstoffe)?
Welche behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden?
35. In wie vielen
und welchen Proben wurde in diesen Jahren Grenzwert-überschreitungen nachgewiesen (Ersuche um
Aufschlüsselung nach Jahren, Herkunft der Proben und Schadstoffe)?
Welche behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden?
36. Wie viele Proben wurden deswegen als
gesundheitsschädlich oder verfälscht beurteilt?
Wie viele wurden als nicht verkehrsfähig beurteilt (Aufschlüsselung
nach Herkunft der Proben)?
37. Fällt die Kontrolle der
Rückstandhöchstgehalte für Pestizide und anderer Schadstoffe bei
Trauben österreichischer Herkunft (Tafeltrauben und Kellertrauben)
grundsätzlich in den Wirkungsbereich des BMG bzw. der Lebensmittelaufsichtsorgane
der Bundesländer?
Wenn nein, warum nicht?
38. Sehen Sie aktuell in Österreich
konkrete Mängel bei der „Kontrolle“ von inländischen wie
ausländischen Weinen sowie bei inländischem Traubenmost, Obstwein
oder Trauben (im Sinne des Weingesetzes) bei den Herstellerbetrieben (z.B. Ab-Hof-Verkauf),
Bauernmärkte und im Handel?
Wenn ja, wo liegen konkret diese Mängel?