8480/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.05.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Entwicklungen beim elektronisch überwachten Hausarrest
Mit September 2010 wurde gesetzlich die Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests eingeführt. Ziel ist, dass sozial integrierte Personen an Stelle von Untersuchungshaft, einer 12 Monate nicht übersteigenden Haft oder einer Resthaft, im elektronischen Hausarrest überwacht werden können.
Mit dem elektronisch überwachten Hausarrest ist einerseits die Erwartung einer geringeren Rückfallswahrscheinlichkeit durch Vermeidung negativer Effekte eines Gefängnisaufenthalts verknüpft, andererseits erhofft man sich dadurch wesentliche Einsparungen im Strafvollzug.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
6. Welche Fallzahlen wurden im Rahmen des Projekts elektronisch überwachter Hauarrest zu den Stichtagen 31.12.2010, 30.6.2011 und 31.12.2011 prognostiziert?
18. Wenn, ja wann?