8480/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2011
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ANFRAGE

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Entwicklungen beim elektronisch überwachten Hausarrest

 

Mit September 2010 wurde gesetzlich die Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests eingeführt. Ziel ist, dass sozial integrierte Personen an Stelle von Untersuchungshaft, einer 12 Monate nicht übersteigenden Haft oder einer Resthaft, im elektronischen Hausarrest überwacht werden können.

Mit dem elektronisch überwachten Hausarrest ist einerseits die Erwartung einer geringeren Rückfallswahrscheinlichkeit durch Vermeidung negativer Effekte eines Gefängnisaufenthalts verknüpft, andererseits erhofft man sich dadurch wesentliche Einsparungen im Strafvollzug.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

  1. Wie viele Personen befinden sich zum Stichtag 30.4.2011, gegliedert nach Untersuchungshäftlingen, Verurteilte vor Strafantritt (Frontdoor) und Verurteilten nach Strafantritt (Backdoor) in elektronisch überwachten Hausarrest?
  2. Wie schätzen Sie diese Zahlen ein?
  3. Wie schätzen Sie die als niedrig kolportierte Zahl des Vollzugs im elektronisch überwachten Hausarrest bei den Untersuchungshäftlingen ein?
  4. Wie hoch war die Zahl jener Fälle, wo es nach den Erhebungen des Vereins Neustart zu keinem elektronisch überwachten Hausarrest gekommen ist?
  5. Wie hoch war - gegliedert nach freiwillig/unfreiwillig - die Zahl der Abbrüche des elektronisch überwachten Hausarrests?

6.    Welche Fallzahlen wurden im Rahmen des Projekts elektronisch überwachter Hauarrest zu den Stichtagen 31.12.2010, 30.6.2011 und 31.12.2011 prognostiziert?

  1. Wie hoch wurden die Einsparungen im Rahmen des Projekts elektronischer überwachter Hausarrest für das Jahr 2011 veranschlagt?
  2. Wie hoch waren die tatsächlichen Einsparungen bis zum 30.4.2011 durch den elektronisch überwachten Hausarrest?
  3. Wird man das prognostizierte Einsparungsziel für 2011 erreichen?
  4. Wenn ja, wie kommen Sie zu dieser Annahme?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Welche Schritte würden Sie diesfalls setzen, um die Einsparungsziele künftig zu erreichen?
  7. Wie hat sich die Zahl der FreigängerInnen seit Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests entwickelt?
  8. Für den Fall, dass es zu keinem signifikantem Sinken der FreigängerInnen gekommen ist, wie erklären Sie diesen Umstand?
  9. Ist es richtig, dass zumindest ein Drittel weniger FreigängerInnen durch Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests prognostiziert wurden?
  10. Halten Sie es für sinnvoll, dass zur Erreichung der Einsparungsziele bezogen auf FreigängerInnen, diesen bei elektronisch überwachtem Hausarrest die gleichen Rahmenbedingungen (z.B. hinsichtlich Freizeit am Wochenende), wie in Halbgefangenschaft gewährt werden sollen?
  11. Werden Sie das im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses genannte Ziel der Schließung von Außenstellen erreichen?

18. Wenn, ja wann?

  1. Ist es richtig, dass ein Teil der acht Beamten in der Überwachungszentrale zum elektronischen Hausarrest damit beschäftigt ist, Wochenpläne in das System einzugeben, weil die elektronischen Daten, die von Neustart an die Anstalten geschickt werden nicht direkt eingespeist werden können?
  2. Wie viele Planposten sind für das Eingeben der Daten in der Überwachungszentrale vorgesehen?
  3. Werden Sie diesen Schildbürgerstreich auf Kosten der SteuerzahlerInnen beheben und das System dahin gehend adaptieren, dass künftig die Daten direkt von Neustart in das System eingegeben werden und die Anstalten diese nur mehr genehmigen müssen?