8482/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.05.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Stadler, Scheibner
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Kopiergebühren bei Gericht
Zu verdeutlichen ist, dass das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten bzw. das Recht auf ein faires Verfahren Wesensmerkmale eines modernen Rechtsstaates darstellen. Insbesondere bei umfangreichen und komplexen Verfahren ist es zur Wahrnehmung dieser Rechte zwingend notwenig, die Akten kopieren können.
Bei einem Kopierpreis bei Gericht von einem Euro pro Blatt ist es jedoch offensichtlich, dass allein die Beschaffung der Unterlagen und damit die Beschaffung der Grundlagen einer möglichen Rechtdurchsetzung oder Verteidigung zu erheblichen Kosten führen kann.
Nicht zuletzt in Anbetracht der in privatwirtschaftlichen Kopiergeschäften üblichen Kopierpreise erscheinen die derzeitigen Regelungen als Wucher und Gefährdung des Rechtsstaates.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1.
Wie hoch waren die Einnahmen an Kopiergebühren seit der Gebührenerhöhung bzw. vom 01.07.2009 bis zum 01.05.2011?
2.
Wie hoch waren die Einnahmen in der Zeit vom 01.07.2009 bis zum 01.05.2010?
2.
Wie hoch waren die Einnahmen in der Zeit vom 01.05.2010 bis zum 01.05.2011?
3.
Planen Sie die Rücknahme der erfolgten Erhöhung der Kopiergebühren?
4.
Wenn nein, wie begründen Sie die Differenz zwischen den marktüblichen Kopierkosten pro Blatt und den Kopiergebühren bei Gericht?
5.
Planen Sie noch weitergehende Erhöhungen der Kopiergebühren für Kopien bei Gericht?