8487/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.05.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Abschiebung straffälliger Libanesen
Die Zeitung „Bild“ vom 6.5.2011 berichtete unter dem Titel „Die Liste der Schande“ folgendes:
„Die Liste ihrer schweren Taten liest sich wie das Strafgesetzbuch! Totschlag, Vergewaltigung, Raub, Erpressung, Körperverletzung, Drogenhandel. Die Freiheitsstrafen dieser Intensivtäter summieren sich auf 925 Jahre. Trotzdem können 223 schwer kriminelle Libanesen nicht aus Deutschland ausgewiesen werden, weil die libanesischen Behörden ihnen die Einreise in die Heimat verweigern. (…)
36 960 Libanesen leben in Deutschland, 90 Prozent von ihnen beziehen Hartz IV. Über die Gewaltbereitschaft libanesischer Clans urteilt Roman Reusch, Leiter der Intensivtäter-Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin in einer Studie: „In libanesischen Familien findet eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung statt. Junge Männer dieser Clans wissen, dass ihr Handeln verboten ist. Doch sie haben eine Selbstbedienungsmentalität entwickelt, die darauf abzielt, sich zu nehmen, was immer sie wollen.“ (…)
Dietmar Martini-Emden, Chef der Ausländerbehörde Trier, hat die Liste für das Innenministerium erstellt.
Er sagt zu BILD: „Die Behörden in Beirut haben auch bei guten Sachbeweisen nur wenige libanesische Dokumente zur Rückführung ausgestellt. Die meisten unserer Rückführungsersuchen straffälliger Libanesen werden scheinbar gar nicht bearbeitet. Ein bereits im Jahr 2004 zwischen Beirut und der Bundesregierung ausgehandeltes Rückführungsabkommen ist bis heute von der libanesischen Seite nicht unterzeichnet worden.““
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: