8490/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Ersatzansprüche Holzinger

 

 

Der oberösterreichische Landwirt Josef HOLZINGER berichtet, dass in seiner umfassenden Causa (siehe dazu die Anfragebeantwortung 1035/AB XXIV. GP) die von ihm bei der Finanzprokuratur geltend gemachten Ersatzansprüche von dieser ohne nähere inhaltliche Begründung pauschal abgelehnt worden seien.

Angesichts des enormen Ausmaßes der Causa Holzinger vermag er eine solche pauschale Ablehnung der von ihm geltend gemachten Ersatzansprüche nicht nachzuvollziehen. Zudem würde bei Beschreitung des Klagsweges der im Obsiegensfall letztlich von der Republik Österreich zu tragende Schaden und Aufwand noch weit höher werden, sodass davor jedenfalls eine genaue inhaltliche Auseinandersetzung mit der von Holzinger erhobenen Ersatzansprüche geboten erscheint.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Sachverhaltsfeststellungen hat die Finanzprokuratur zu den von Josef Holzinger geltend gemachten Ersatzansprüchen - gegliedert nach den einzelnen Anlassfällen dieser Ersatzansprüche - jeweils getroffen?

2.    Wie gelangte die Finanzprokuratur zu diesen Feststellungen?

3.    Welche Aktenanforderungen von Gerichten und Behörden (die in den Ersatzansprüchen von Holzinger angeführt wurden) hat die Finanzprokuratur vorgenommen?

4.    Sind die Anspruchsgrundlagen und Anspruchsanlässe, die Holzinger geltend gemacht hat, überprüft worden?

5.    Wenn ja, auf welche Weise?

6.    Ist Josef Holzinger zu den von ihm vorgebrachten Ersatzansprüchen gehört worden?


7.    Wenn ja, wann?

8.    Welcher Schaden ist bisher in der Causa Holzinger insgesamt entstanden?

9.    Wird die Finanzprokuratur zu Schadensbegrenzungszwecken die Möglichkeit einer außergerichtlichen Entschädigung im außergerichtlichen Verhandlungswege mit Josef Holzinger - der nach seinem Vorbringen dazu bereit ist - erörtern?

10. Wenn ja, wann?