8491/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.05.2011
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Anfrage
des Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Abfertigungszahlung an Herrn Josef Kronister
Den unterfertigten Abgeordneten liegen Informationen vor, denen zufolge dem Konzernbetriebsratsobmann der VOEST Alpine AG, Josef Kronister, bei seinem Abschied vom aktiven Berufsleben zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung ein Betrag von etwa EUR 18.000,- ausbezahlt worden sein soll. Sollten diese Angaben tatsächlich der Wahrheit entsprechen, wäre dies ein absoluter Skandal, da die Transaktion genau in jene Zeitspanne fällt, in der Arbeiter und Angestellte des VOEST-Konzerns aufgrund der Weltwirtschaftskrise und damit eng verbunden die Krise im Stahlsektor mit enormen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten.
Diese Krise verursachte nicht nur einen enormen Sozialabbau, sondern es mussten Mitarbeiter teilweise gekündigt oder zumindest in Kurzarbeit geschickt werden. In solchen Zeiten einem Konzernbetriebsrat seinen Abschied mit einer derartigen Summe zu versüßen, kommt wohl einer eklatanten Provokation aller Mitarbeiter des Konzernes gleich.
Darüber hinaus wurden die unterfertigten Abgeordneten davon in Kenntnis gesetzt, dass Herr Josef Kronister im Frühjahr des Jahres 2008 sein Mandat niedergelegt hat und Herr Schaller diese Funktion übernommen hat. Obwohl diese Übernahme im Frühjahr 2008 erfolgte, soll Herr Kronister sein Dienstauto, einen BMW X3, das ihm der Konzern zur Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung gestellt hatte, für private Zwecke bis Ende des Jahres 2008 genutzt haben. In der Folge soll die ungerechtfertigt ausbezahlte Abfertigung von etwa EUR 18.000,- dazu gedient haben, den BMW X3 für sich selbst zu erwerben. Sollten für die Auszahlung eines Betrages von rund EUR 18.000,- keine ausreichenden Gründe vorliegen, die sich auf rechtsstaatliche Prinzipien stützen, wäre in diesem Fall wohl die Korruptionsstaatsanwaltschaft anzurufen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Hat die VOEST Alpine AG zur Krisenbewältigung unterstützende Maßnahmen des AMS in Anspruch genommen?
2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden in Anspruch genommen (bitte um genaue Auflistung)?
3. Wenn ja, über welchen Zeitraum wurden diese Maßnahmen in Anspruch genommen?