8517/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend bewusste Schädigung des Bunkermuseums

 

Mit Schreiben GZ S90930/5-GrpRechtLeg/2011 vom 6.5.2011 wurde vom Bundesministerium für Landesverteidigung dem Betreiber des Bunkermuseums folgendes mitgeteilt:

„Am 18. Oktober 2010 wurde zwischen der Republik Österreich/Bund und Ihnen eine

Vereinbarung über das Areal des Bunkermuseums Wurzenpass/Kärnten, nämlich
das Grundstück Nr. 1031/8, EZ 282, KG 75436 Riegersdorf, betreffend getroffen, in welcher ein jederzeitiger Widerruf dieser Vereinbarung durch Sie vorgesehen ist.

In Ihren Äußerungen zu dieser Vereinbarung gehen Sie offenbar selbst davon aus, dass damit eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, die sich auf die gesamte Liegenschaft bezieht.

Laut den ho. vorliegenden Informationen planen Sie, das Bunkermuseum am 8. Mai 2011, 10:00 Uhr, nach der „Winterpause“ wieder zu eröffnen.

Mit Schreiben vom 29. April 2011 widerriefen Sie nun das seinerzeit erklärte Einverständnis, dass am Zugangstor zum Areal des Bunkermuseums ein Bogenschloss
 des MilKdoK angebracht werden kann. Sie bestehen unter den von Ihnen vorgeschlagenen Auflagen der „Schlüsselgewalt“ über das Kriegsmaterial Ihr Grundeigentum uneingeschränkt nutzen zu können. Weiters übersandten Sie sämtliche Schlüs-
sel zu den in der Beilage zu Ihrem Schreiben genannten Bogen- und Zylinderschlössern.

Zunächst ist festzuhalten, dass Ihrem (in dem als eidesstattlichen Erklärung betitelten

Schreiben geäußerten) Vorschlag der Sicherung von Kriegsmaterial durch Bogen-
und Zylinderschlössern nicht näher getreten wird.

Aus diesem Grund werden auch die durch Sie übermittelten Schlüssel dem Militärkommando Kärnten zum Zwecke der Ausfolgung an Sie übermittelt werden.

In waffenrechtlicher Hinsicht dürfen wir auf folgendes verweisen: Mit der Zustellung des Bescheides vom 22. September 2010, GZ S90931/40-Recht/2010, ist dieser formell rechtskräftig. Dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung des Bescheides vom 22. September 2010 wurde durch den Verwaltungsgerichtshof nicht stattgegeben.


 

Nach § 25 Abs 4 iVm § 18 Abs 5 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) hat derjenige, dem eine Ausnahmebewilligung nach § 18 Abs 2 WaffG entzogen wurde, nach Eintritt der Rechtskraft des Entziehungsbescheides die Urkunden und das in seinem Besitz befindliche Kriegsmaterial bei der Behörde abzuliefern oder einem zum Erwerb Befugten zu überlassen.

Mit der Kündigung bzw. dem Widerruf der eingangs genannten Vereinbarung durch Sie kann nicht mehr von einer Überlassung des Kriegsmaterials an einen Befugten

ausgegangen werden.

Weiters müssen Sie sich dessen bewusst sein, dass mit der Kündigung der Vereinbarung vom 18. Oktober 2010 Ihrerseits und der damit einhergehenden Beendigung der Inbesitznahme der gesamten Liegenschaft durch den Bund sich auf Ihrer nunmehr wieder ausschließlich in Ihnem Besitz befindlichen Liegenschaft Kriegsmaterial befindet, für welches Sie über keine Ausnahmebewilligung nach § 18 Abs 2 WaffG verfügen. Es ist sohin von einer bewilligungslosen Innehabung von Kriegsmaterial durch Sie auszugehen.

Im Hinblick darauf dürfen wir Sie auch darüber in Kenntnis setzen, dass nunmehr die

Sicherstellung des Kriegsmaterials erfolgen wird.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Warum wollen Sie der Sicherung von Kriegsmaterial durch Bogen- und Zylinderschlössern als Zwischenlösung bis zur Entscheidung durch den VwGH nicht näher treten?
  2. Sind die umstrittenen Waffensysteme im Bunkermuseum funktionsfähig?
  3. Wenn nein, welche technischen Maßnahmen wurden an den jeweiligen Waffensystemen gesetzt, um sie funktionsunfähig zu machen?
  4. Wenn nein, wo liegt das Problem, nachdem ihre eigene Abteilung Fremdlegistik Rechtsabteilung in der Stellungnahme 11/SN-259/ME XXIV. GP zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kriegsmaterialgesetz geändert wird, fordert, dass „demilitarisiertes“ (also nachhaltig funktionsunfähig gemachtes) Kriegsmaterial in Zukunft ex-lege seine rechtliche Eigenschaft als Kriegsmaterial verliert?
  5. Wie kommt Ihr Gruppenleiter RechtLeg Dr. Satzinger in seinem eingangs zitierten Schreiben zu dem Schluss, dass sohin von einer bewilligungslosen Innehabung von Kriegsmaterial durch den Museumsbetreiber auszugehen sei?
  6. War und ist es das Ziel, dass das Bunkermuseum nicht mehr aufsperren kann?
  7. Wenn ja, warum?
  8. Wenn nein, warum wird durch ihr Ressort nichts unternommen, um eine Lösung zu finden – aber alles unternommen, um eine Lösung zu verhindern?
  9. Warum wird keine einvernehmliche Lösung zum Erhalt des Bunkermuseums von Seiten des Ressorts angestrebt?
  10. Wann und in welcher Form hat Ihr Ressort seit 01.07.2010 mit dem Initiator, Betreiber und Eigentümer des Bunkermuseums (Oberst dhmfD Mag. Andreas Scherer) Kontakt aufgenommen und kommuniziert, um eine einvernehmliche Lösung zu finden?

  1. Ist Ihnen der Passus aus dem Kaufvertrag zum Grundstück des Bunkermuseums „Der Käufer verpflichtet sich auf dem kaufgegenständlichen Grundstück zur dauerhaften Sicherstellung der kontinuierlichen Realisierung und Betreibung des wehrpolitisch und militärhistorisch wichtigen und im öffentlichen Interesse liegenden öffentlich zugänglichen „Sperrtruppenmuseums“.“ bekannt?
  2. Wenn ja, warum hindern Sie bewusst und mit Absicht den Betreiber an der Durchführung?
  3. Könnte es sein, dass dies im Zusammenhang mit dem Passus aus dem Vertrag „Der Käufer räumt der Republik Österreich bzw. allfälligen Rechtsnachfolgern im Sinne der Bestimmungen des ABGB §§ 1068 ff. ein dauerhaftes Wiederkaufsrecht am Grundstück 1031/8. KG 75136 ein. Insbesondere auch für den Fall der Einstellung des öffentlichen Museumsbetriebes über einen Zeitraum von länger als einem Jahr.“ steht?
  4. Wer übt hier Druck aus, dass das Bunkermuseum zurück an das Ressort fällt?
  5. Warum wurde der Antrag vom 16.2.2011 auf Erteilung von einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz von musealem Kriegsmaterial für das Projekt "Bunkermuseum Wurzenpass/Kärnten" eines Mitglieds des Projektunterstützungsvereins und Reserveoffiziers des Österreichischen Bundesheeres bewusst verzögert, obwohl der Umstand, dass die Saison im Bunkermuseum am 8. Mai beginnt, bekannt war?
  6. Welche „notwendigen Vorerhebungen“ wurden in diesem Zusammenhang von Ihrer Rechtsabteilung durchgeführt?
  7. Warum schreibt Ihre Rechtsabteilung am 06.05.2011 dem Antragsteller erst nach dessen Rückfrage vom 20.04.2011, dass die von ihm eingeforderten und am 05.03.2011 übermittelten Informationen angeblich nicht ausreichend wären?
  8. Wenn die übermittelten Informationen angeblich nicht ausreichend sind: warum hat Ihre Rechtsabteilung den Antragsteller nicht früher und gezielter um Informationen ersucht?
  9. Warum hat Ihre Rechtsabteilung erst am 04.05.2011 und nicht längst früher das BMI um Stellungnahme ersucht?
  10. Welche Absichten stecken hinter diesen Verzögerungen?
  11. Wie wird die angekündigte Sicherstellung des Kriegsmaterials von Ihrer Seite aus durchgeführt werden?
  12. Haben Sie zur Sicherstellung des Kriegsmaterials Kontakt mit Dienststellen innerhalb und außerhalb Ihres Ressorts aufgenommen?
  13. Wenn ja, mit welchen Dienststellen, jeweils wann, mit welchen Inhalten und mit welchen Ergebnissen?
  14. Ist es richtig, dass Sie auch direkt unter Ausschaltung des Dienstweges (BMI, Sicherheitsdirektion Kärnten) die Bezirkshauptmannschaft Villach kontaktiert haben?
  15. Wenn ja, warum haben sie das zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis gemacht?
  16. Ist Ihnen bekannt, dass im Bunkermuseum Wurzenpass an einem Originalschauplatz eine einmalige und einzigartige Sammlung und Präsentation aller Waffensysteme auf- und ausgestellt ist, die im Bundesheer der II. Republik ortsfest (verbunkert) eingesetzt waren und die mit mobilen Panzer- und Fliegerabwehrsystemen der Sperrtruppe ergänzt wird? 
  17. Ist Ihnen bekannt, dass diese Waffensysteme genau zu diesem Zweck durch das BMLVS/ÖBH zur mit Mag. Scherer mehrfach vertraglich vereinbarten, dauerhaften Etablierung und Sicherstellung des Betriebs eines Bunkermuseums (Landesbefestigung und Sperrtruppe) durch Ihre Ressortangehörigen mit

großem Aufwand zwischen 2005 und 2008 auf den Wurzenpass gebracht wurden?

  1. Ist Ihnen bekannt, dass die Entfernung einzelner oder aller Waffensysteme diese zuvor gemeinsam aufgebaute Sammlung in ihrer Komplettheit zerstören würde?
  2. Beabsichtigen Sie den Abzug von Kriegsmaterial aus dem Bunkermuseum?
  3. Wenn ja, warum?
  4. Wenn ja, warum soll in Ihrem Auftrag die zuvor gemeinsam aufgebaute Sammlung in ihrer Komplettheit zerstört werden?
  5. Wenn ja, welche Waffensysteme sollen durch wen auf wessen Kosten und auf welcher Rechtsgrundlage abgezogen werden?
  6. Wann ja, wo werden die Waffensystem hingebracht und was passiert mit ihnen nach dem Abtransport?
  7. Wann ja, unter welchen Umständen können und sollen sie wieder auf den Wurzenpass gebracht werden?
  8. Ist Ihnen bewusst, dass jeder Abtransport von Kriegsmaterial mit Einschränkungen für den Museumsbetrieb verbunden ist?
  9. Ist Ihnen bewusst, dass der Abtransport von Kriegsmaterial nur mit großem technischen Aufwand möglich ist und dass dabei zumindest Teile der zuvor gemeinsam aufgebauten Infrastruktur zerstört werden müssen?
  10. Wenn ja, wer bezahlt dem Grund- und Infrastruktureigentümer die dabei entstehenden Kosten?
  11. Ist Ihnen bekannt, dass das BMUKK dem Bunkermuseum mit Bescheid „österreichweite Bedeutung“ attestiert hat?
  12. Ist Ihnen bekannt, dass durch EU, BKA, mehrere Ministerien, das Land Kärnten, die Stadt Villach und die Marktgemeinde Arnoldstein rund EUR 248.000 in den Um- und Ausbau der Bunkeranlage zu Museum und zur Schaffung der Infrastruktur für den Einbau der oben angeführten, einmaligen Sammlung von Waffensystemen mit Subventionen investiert wurden?
  13. Ist Ihnen bekannt und bewusst, dass Sie durch Ihre bisherigen Maßnahmen und Nichtaktivitäten diese Subventionen aus Steuergeldern gefährden bzw. „in den Sand setzten“?
  14. Ist Ihnen bekannt, dass der Projektbetreiber seit 2002 alle seine Ersparnisse in das Bunkermuseum gesteckt hat?
  15. Ist Ihnen bekannt und bewusst, dass Sie durch Ihre bisherigen Maßnahmen und Nichtaktivitäten diese seine Investitionen gefährden bzw. „in den Sand setzten“?
  16. Wie erklären Sie den plötzlichen „Gesinnungswandel“ Ihres Ressorts, das den Projektbetreiber zuerst jahrelang massiv unterstützt hat – und jetzt ihn und das zuvor gemeinsam aufgebaute Bunkermuseum existenziell bedroht?
  17. Warum bedrohen Sie das Bunkermuseum und seinen Betreiber in ihrer Existenz?
  18. Auf wessen Weisung hat der Gruppenleiter RechtLeg Dr. Satzinger das eingangs zitierte Geschäftsstück erstellt?
  19. Welche Rolle spielt dabei bzw. in der „Causa Bunkermuseum“ allgemein Ihre Waffenreferentin der Rechtsabteilung, Mag. Andrea Ploner, die bekanntlich ein Problem mit Waffen hat: auf wessen Weisungen und mit welcher persönlichen Motivation agiert sie in dieser Causa in dieser Form?
  20. Welche Interessen hat dabei bzw. in der „Causa Bunkermuseum“ allgemein das Heeresgeschichtliche Museum (HGM)?
  21. Welches Konzept hat das HGM zur musealen Präsentation der Geschichte des Bundesheeres der II. Republik – und wann, wo, wie wird es umgesetzt?

 

  1. Welches Konzept verfolgt das hat HGM in der Frage allfälliger Außenstellen allgemein und konkret in Bezug auf das Bunkermuseum?
  2. Welche Leihverträge hat das HGM wann, bis wann und worüber mit Mag. Scherer für das Bunkermuseum abgeschlossen?
  3. Ist es zutreffend, dass es keinen aktuellen und gültigen Leihvertrag des HGM für alle Objekte im Bestand des HGM am Wurzenpass gibt?
  4. Wenn  ja, wie kann es sein, dass Ihr Pressesprecher Oberst Michael Bauer trotz dessen Nicht-Existenz mehrmals gegenüber den Medien dessen Existenz behauptet hat?
  5. Warum informieren Sie bzw. Ihre Organe die Öffentlichkeit in der „Causa  Bunkermuseum“ mit Halb- und Unwahrheiten (siehe http://www.bunkermuseum.at/attacke/blmvs_ots_desinformation.php)?
  6. Wie kann es sein, dass Ihr Pressesprecher Oberst Michael Bauer gegenüber dem Profil erklärt, dass es eine Lösung nur ohne Herrn Scherer geben kann (siehe Profil vom 22.04.2011)?
  7. Wie ist das mit der Tatsache vereinbar, dass Mag. Scherer der Grundeigentümer des Museumsareals ist?
  8. Was werden Sie unternehmen, um die u.a. vom Kärntner Landtag geforderte
    Garantie des Fortbestands des Bunkermuseums zu ermöglichen oder wenigstens nicht weiter zu behindern?