8519/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Walter Schopf, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Finanzen Dr.in
Maria Fekter
betreffend: Offene Abgabenrückstände
Sehr geehrte Frau Finanzministerin,
Ergänzend zur Anfrage Nr. 7346/J des Abg. z.
NR Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen vom 4. Jänner 2011
und der Anfragebeantwortung GZ: BMF-310205/0001-
I/4/2011
vom 3. März 2011 richten die unterzeichneten Abgeordneten
nachstehende
Anfrage
1.
Wie hoch sind die gesamten Abgabenrückstände bei den
Finanzämtern und
den Zollämtern (Steuern und Eingangsabgaben)
bundesweit zum
31.12.2010)?
2.
Wie hoch sind die in diesem Betrag enthaltenen Rückstände aber
noch an
nicht fälligen Steuer- und Eingangsabgaben?
3.
Wie viel ist
von der Gesamtsumme zum 31.12.2010 für
Rückstände von
Unternehmen an Steuer- und Eingangsabgaben
in Insolvenzverfahren
abzuziehen? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten
Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,
Lohnsteuer,
Einfuhrumsatzsteuer, ev. andere Steuern mit maßgeblichen
Beträgen und eine
Restposition) darzustellen.
4.
Wie hoch sind
die Rückstände an Steuer- und Eingangsabgaben (ohne
Insolvenzen), deren Einhebung per
31.12.2010 gem. § 212 a BAO ausgesetzt
ist? Es wird ersucht,
den Betrag untergliedert nach den wichtigsten
Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer,
Lohnsteuer,
Einfuhrumsatzsteuer, ev. andere Steuern mit maßgeblichen
Beträgen und eine
Restposition) darzustellen.
5.
Wie hoch sind
die Rückstände an Steuer- und Eingangsabgaben (ohne
Insolvenzen), deren Einbringung per
31.12.2010 gem. § 231 BAO ausgesetzt
war? Es wird ersucht,
den Betrag untergliedert nach den wichtigsten
Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer,
Lohnsteuer,
Einfuhrumsatzsteuer, ev. andere Steuern mit maßgeblichen
Rückständen und
eine Restposition) darzustellen.
6.
Wie hoch sind die gesamten Rückstände an
Steuern- und Eingangsabgaben,
deren Einbringung zum
31.12.2010 durch Zahlungserleichterungen etc.
gehemmt war?
7.
Wie hoch sind die gesamten vollstreckbaren Rückstände an
Steuern und
Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen) zum 31.12.2010?