8519/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2011
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Anfrage

 

des Abgeordneten Walter Schopf, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Finanzen Dr.in Maria Fekter
betreffend: Offene Abgabenr
ückstände

Sehr geehrte Frau Finanzministerin,

Ergänzend zur Anfrage Nr. 7346/J des Abg. z. NR Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen vom 4. J
änner 2011 und der Anfragebeantwortung GZ: BMF-310205/0001-
I/4/2011 vom 3. März 2011 richten die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

1.              Wie hoch sind die gesamten Abgabenrückstände bei den Finanzämtern und
den Zollämtern (Steuern und Eingangsabgaben) bundesweit zum
31.12.2010)?

2.      Wie hoch sind die in diesem Betrag enthaltenen Rückstände aber noch an
nicht f
älligen Steuer- und Eingangsabgaben?

3.      Wie viel ist von der Gesamtsumme zum 31.12.2010 für Rückstände von
Unternehmen an Steuer- und Eingangsabgaben in Insolvenzverfahren
abzuziehen? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten
Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, K
örperschaftsteuer,
Lohnsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, ev. andere Steuern mit maßgeblichen
Betr
ägen und eine Restposition) darzustellen.

4.      Wie hoch sind die Rückstände an Steuer- und Eingangsabgaben (ohne
Insolvenzen), deren Einhebung per 31.12.2010 gem.
§ 212 a BAO ausgesetzt
ist? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten
Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, K
örperschaftsteuer,
Lohnsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, ev. andere Steuern mit maßgeblichen
Betr
ägen und eine Restposition) darzustellen.

5.    Wie hoch sind die Rückstände an Steuer- und Eingangsabgaben (ohne
Insolvenzen), deren Einbringung per 31.12.2010 gem.
§ 231 BAO ausgesetzt
war? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten
Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, K
örperschaftsteuer,
Lohnsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, ev. andere Steuern mit maßgeblichen
R
ückständen und eine Restposition) darzustellen.


6.      Wie hoch sind die gesamten Rückstände an Steuern- und Eingangsabgaben,
deren Einbringung zum 31.12.2010 durch Zahlungserleichterungen etc.
gehemmt war?

7.      Wie hoch sind die gesamten vollstreckbaren Rückstände an Steuern und
Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen) zum 31.12.2010?