852/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.02.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Die Regierung hat im Jahr 2001 ein eigenständiges Recht von Kindern auf Kontakt mit ihren Eltern geschaffen und im AGBG festgeschrieben. Zur Umsetzung dieses Rechtes wurde in erster Linie die Besuchsbegleitung ins Leben gerufen, wo mit sogenannten Besuchscafes Begegnungen zwischen Eltern und Kindern in Gegenwart von dritten Personen stattfinden können. Diese Besuchscafes sollen insbesondere dann genutzt werden, wenn sich die Kindseltern nicht verstehen und selbständig keine vernünftigen Besuchsregelungen abwickeln können bzw. wenn ein Elternteil in der Vergangenheit problematische Verhaltensweisen gegenüber seinem Kind gesetzt hat und daher das Kind nur im Beisein einer dritten Person treffen soll.
Trotz finanzieller Aufstockungen im Bereich der Besuchsbegleitung funktioniert die Umsetzung nach Rückmeldungen aus der Praxis seit einiger Zeit nicht mehr reibungslos. Hauptgrund dafür ist die mangelnde Finanzierung, die dazu führt, dass einerseits Wartezeiten von 1-2 Jahre auf Elternteile zukommen bzw. sie bis zu 40 Euro pro Stunde Besuchscafe zu entrichten haben.
Die Vereine, die Besuchsbegleitung anbieten, haben mit finanziellen und auch personellen Engpässen zu kämpfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Höhe war die Förderung der Besuchsbegleitung seitens des BMSK in den einzelnen Jahren 2003-2008?
2. Wie viele Familien konnten geförderte Besuchsbegleitung von 2003-2008 in Anspruch nehmen (gegliedert nach Jahren und Bundesland)?
3. Wie viele Familien konnten in Ermangelung an finanziellen Mitteln keine geförderte Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen?
4. Wie viele Stunden Besuchsbegleitung wurden in den Einzeljahren 2003-2008 jeweils gefördert?
5. Wie viele Stunden Besuchsbegleitung werden von den Jugendämtern angeboten?
6. Wie viele geförderte Besuchskontakte ergeben sich pro Kind/pro Jahr?
7. Wie viele Besuchskontakte werden von den Jugendämtern im Durchschnitt angeboten?
8. Wie lange dauert es durchschnittlich bis zu einem Zustandekommens eines Termins, gegliedert nach Jugendamt und anderen Vereinen?
9. Wie viele Förderungsnehmer wurden seitens ihres Ministeriums bei der Umsetzung der Besuchsbegleitung finanziell unterstützt (sortiert nach Bundesland und Jahren)?
10. Welche Kosten der Organisationen bzw. Vereine, die Besuchscafes organisieren, werden seitens ihres Ministeriums ersetzt?
11. Sind ihnen die finanziellen Engpässe bei der Organisation des Besuchscafes bekannt?
12. Inwieweit können Organisationen bzw. Vereine, die Besuchscafes organisieren, bei der Förderabrechnung jene Kosten geltend machen, die durch Dokumentation, die Zeit für Zeugenaussagen oder durch die Berichtslegung gegenüber Gerichten anfallen?
13. Gibt es Richtlinien nach denen die Abrechnung zu erfolgen hat?
14. Gibt es seitens ihres Ministeriums zusätzliche Förderungen zur Eltern- und Kindbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen?
15. Welche Gebietskörperschaften finanzieren das Besuchscafe außer ihrem Ressort noch?
16. Welchen Anteil der Finanzierung der Besuchsbegleitung übernimmt der Bund und wie viel die jeweiligen Länder?
17. Hat es bereits eine Evaluierung gegeben, wie die Betroffenen, d.h. Eltern und Kinder, die Einrichtung des Besuchsafes wahrnehmen und den Nutzen dieser Einrichtung für sich einschätzen?
Wenn nein: Wann soll eine solche Evaluierung gemacht werden?
Wenn ja: Was war das Ergebnis dieser Evaluierung?
18. Wie viele Prozent der Elternteile, die Besuchsbegleitung im Sinne des §111 AußStrg in Anspruch nehmen, sind Männer, wie viele Frauen?
19. Wie viele Prozent der Besuchsbegleitung sind in etwa gerichtlich angeordnet und wie viel Prozent nicht?