8520/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Privatgeschäfte eines Ministerialbeamten

 

 

Aus vorliegenden Unterlagen ergibt sich, dass ein von den ÖBB entliehener Mitarbeiter des BMVIT, Ing. Friedrich P., welcher mit Aufgaben im Bereich Technologietransfer betraut ist, neben seiner Tätigkeit für das Bundesministerium auch als Geschäftsführer der ARE (Austria Rail Engineering Österreichische Eisenbahn, Transport Planungs- und Beratungsgesellschaft m.b.H.) tätig ist. Eigentümer dieser Gesellschaft ist eine Wirtschaftstreuhandgesellschaft, wobei es sich aber dem Vernehmen nach lediglich um eine Treuhandschaft handeln soll, während P. auch wirtschaftlicher Eigentümer des Unternehmens sei.

 

Wie aus vorliegenden Vertragswerken ersichtlich ist, wurde die Firma ARE von einer Tochtergesellschaft der russischen Staatsbahnen mit der Erbringung von technischen Planungsleistungen für die Errichtung einer Eisenbahnlinie in Libyen zwischen Bengasi und Syrte betraut. Diese Planungsleistungen werden freilich nicht von der ARE, im wesentlichen einem Ein-Personen-Unternehmen, erbracht, sondern an österreichische Subunternehmer weitergegeben. Das Gesamtauftragsvolumen beträgt rund 53 Millionen Euro, wobei der ARE für Projektmanagement und Vermittlungsprovision rund 3 Millionen Euro verbleiben sollen.

 

 

Bemerkenswert dabei ist unter anderem, dass Ing. Friedrich P. im Ministerium insbesondere auch für die Betreuung der Technologietransferprojekte in Libyen zuständig ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Handelt es sich bei der Tätigkeit des Ing. Friedrich P. als Geschäftsführer der Austria Rail Engineering Österreichische Eisenbahn, Transport Planungs- und Beratungsgesellschaft m.b.H. um eine offiziell gemeldete und nicht untersagte Nebenbeschäftigung?


2.      Erfolgt die Ausübung dieser Tätigkeit im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Infrastruktur und Technologie?

3.      Ist Ihnen bekannt, ob Ing. Friedrich P. auch wirtschaftlicher Eigentümer der ARE ist?

4.      Ist Ihnen bekannt, ob die Eigentümerschaft an der ARE durch einen Treuhandvertrag verschleiert wird?

5.      Kommen Gewinne bzw. Erträge, welche aus Geschäften der ARE, die im Zusammenhang mit Technologietransferprojekten Ihres Ressorts stehen, der öffentlichen Hand zu Gute?

6.      Falls ja: auf welche Art und Weise?

7.      Ist Ihnen bekannt, ob an der offiziellen ARE-Geschäftsadresse Rotenturmstr. 5-9, 1010 Wien, mangels Räumlichkeiten und Mitarbeitern eine Briefkastenfirma tätig ist?

8.      Hat die ARE ihren Geschäftssitz von einem Unternehmen, das in enger geschäftlicher Verbindung zum BMVIT steht, gemietet?

9.      Können Sie ausschließen, dass die ARE Informationen, welche Ing. Friedrich P. aus seiner Tätigkeit im Bundesministerium zur Kenntnis gelangt sind, wirtschaftlich verwertet?

10.   Können Sie ausschließen, dass Infrastruktur des BMVIT für die Anbahnung und Abwicklung von Geschäften der ARE genützt wird?

11.   Können Sie ausschließen, dass Kontakte und Netzwerke, welche Ing. Friedrich P. aus seiner Tätigkeit im Bundesministerium erlangt hat, durch die ARE wirtschaftlich genützt werden?

12.   Sind Berichte zutreffend, wonach es Interventionen gegeben haben soll, ein Kapitel über derartige Technologieprojekte aus einem am 18.5.2011 zwischen den ÖBB und den russischen Staatsbahnen abzuschließenden Kooperationsvertrag zu streichen, um diese lukrativen Geschäfte weiterhin für dem Bundesministerium bzw. seinen Mitarbeitern nahestehende Unternehmen wie die ARE zu sichern?

13.   Falls ja: wer hat diesbezüglich interveniert?

14.   Waren diese Interventionen erfolgreich?

15.   Sind Ihnen weitere Projekte bekannt, die vom BMVIT im Bereich Technologietransfer betreut werden und an denen die ARE beteiligt ist?

16.   Falls ja: welche Projekte sind dies, wie hoch ist die Auftragssumme und welchen Anteil davon lukriert die ARE?

17.   Werden Sie auch weiterhin zulassen, dass ein Leihbundesbahner in Ausnützung seiner Funktion im BMVIT private Geschäfte an Stelle seines Dienstgebers, der ÖBB?

18.   Durch den Verzicht auf systematisches Auslandsconsulting gehen der ÖBB im Gegensatz zu vergleichbaren Unternehmen in Frankreich und der BRD Jahr für Jahr Millionen verloren. Was werden Sie unternehmen, um der ÖBB eine erfolgreiche Tätigkeit in diesen neuen Geschäftsfeldern zu ermöglichen?