8539/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Kirchenasyl
Die OTS191 vom 11.5.2011 beinhaltete folgendes:
„Kirchenasyl für schutzwürdigen Mann aus Gambia
Utl.: Innsbruck: Superintendentin Luise Müller gewährt Schutz und Unterkunft =
Innsbruck (OTS/epdÖ) - Erstmals stellt eine evangelische
Diözese einen Menschen unter den Schutz der Kirche. Die Evangelische
Diözese Salzburg und Tirol
gewährt dem von Abschiebung bedrohten jungen Lamin J. aus Gambia ab heute
Kirchenasyl. Superintendentin Luise Müller wird Lamin J. an ihrem Amtssitz
in Innsbruck aufnehmen, um ihm Schutz und Unterkunft zu gewähren.
Mit dieser
Maßnahme will die Superintendentin den Behörden die Gelegenheit ge-
ben, diesen komplexen Bleiberechtsfall noch einmal eingehend zu prüfen.
Dadurch,
so Müller, soll verhindert werden, dass durch eine voreilige Abschiebung
noch vor Ausgang einer grundlegenden Prüfung Fakten geschaffen werden, die
nur schwer rückgängig gemacht werden und den jungen Mann in seinem
Menschenrecht verletzen könnten.
In seiner gestrigen Sitzung hat sich der Ausschuss für Diakonie und soziale Fragen der Evangelischen Kirche in Österreich solidarisch mit der (Kirchenasyl)Entscheidung der Diözese Salzburg und Tirol erklärt. Auch der Bischof der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich, Michael Bünker, unterstützt die Vorgehensweise. "Wo Recht
und Menschlichkeit unter die Räder kommen, muss die Kirche einspringen", so der Bischof gegenüber dem Evangelischen Pressedienst.
Über
den Asylantrag von Lamin J. wurde bereits 2007 rechtskräftig entschieden,
danach brauchte der Verwaltungsgerichtshof drei Jahre, um die Beschwerde
zurückzuweisen. Der nunmehrige "Bleiberechtsantrag" wurde mit
der Begründung, seit der
Ablehnung des Asylantrags im Juni 2007 sei "keine maßgebliche
Veränderung des Sachverhalts" zu bemerken, abgelehnt. Die für
gestern Früh geplante Abschiebung wurde zunächst verschoben.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: