8539/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Kirchenasyl

 

Die OTS191 vom 11.5.2011 beinhaltete folgendes:

„Kirchenasyl für schutzwürdigen Mann aus Gambia

Utl.: Innsbruck: Superintendentin Luise Müller gewährt Schutz und Unterkunft =

   Innsbruck (OTS/epdÖ) -    Erstmals stellt eine evangelische Diözese einen Menschen unter den Schutz der Kirche. Die Evangelische Diözese Salzburg und Tirol
gewährt dem von Abschiebung bedrohten jungen Lamin J. aus Gambia ab heute Kirchenasyl. Superintendentin Luise Müller wird Lamin J. an ihrem Amtssitz in Innsbruck aufnehmen, um ihm Schutz und Unterkunft zu gewähren.

Mit dieser Maßnahme will die Superintendentin den Behörden die Gelegenheit ge-
ben, diesen komplexen Bleiberechtsfall noch einmal eingehend zu prüfen. Dadurch,
so Müller, soll verhindert werden, dass durch eine voreilige Abschiebung noch vor Ausgang einer grundlegenden Prüfung Fakten geschaffen werden, die nur schwer rückgängig gemacht werden und den jungen Mann in seinem Menschenrecht verletzen könnten.

In seiner gestrigen Sitzung hat sich der Ausschuss für Diakonie und soziale Fragen der Evangelischen Kirche in Österreich solidarisch mit der (Kirchenasyl)Entscheidung der Diözese Salzburg und Tirol erklärt. Auch der Bischof der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich, Michael Bünker, unterstützt die Vorgehensweise. "Wo Recht

und Menschlichkeit unter die Räder kommen, muss die Kirche einspringen", so der Bischof gegenüber dem Evangelischen Pressedienst.

Über den Asylantrag von Lamin J. wurde bereits 2007 rechtskräftig entschieden, danach brauchte der Verwaltungsgerichtshof drei Jahre, um die Beschwerde zurückzuweisen. Der nunmehrige "Bleiberechtsantrag" wurde mit der Begründung, seit der
Ablehnung des Asylantrags im Juni 2007 sei "keine maßgebliche Veränderung des Sachverhalts" zu bemerken, abgelehnt. Die für gestern Früh geplante Abschiebung wurde zunächst verschoben.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende


 

Anfrage:

 

 

  1. Warum wurde die Abschiebung verschoben?
  2. Wie wird das Bundesministerium für Inneres auf das Krichenasyl reagieren?
  3. Wird es aus diesem Grund durch das Bundesministerium für Inneres zu einer Ungleichbehandlung von Asylwerbern, jenen mit Kirchenasyl und jenen ohne Kirchenasyl, kommen?
  4. Wenn ja, warum?
  5. Ist Ihnen bekannt, ob es hier politische Zusagen oder Gespräche mit der Superintendentin bezüglich der Aufnahme des Fremden gegeben hat, so wie dies damals bei Pfarrer Friedl im Fall Zogaj stattgefunden hat?
  6. Wenn ja, von wem?