854/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Verkauf des ehemaligen Bundeskonvikts Oberschützen

 

Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) verkaufte das ehemalige Bundeskonvikt für Mädchen und Wohnheim für Studenten mit einer Arealgröße von insgesamt 15.170 m² an einen privaten Bieter. Obwohl die Gemeinde Oberschützen bereits im Jahr 1992 schriftlich ihr Kaufinteresse daran bekundete, bekam die Gemeinde die offiziellen Ausschreibungsunterlagen zur Angebotslegung von der BIG erst am 26. November 2008 - nur sechs Werktage vor dem Ende der Angebotsfrist am 5. Dezember 2008 - übermittelt. Zu möglichen Nachverhandlungen wurde die Gemeinde gar nicht eingeladen.

 

Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist der Mindestkaufpreis des Gebäudes bei der Angebotslegung im November 2008 in Höhe von 70.000 Euro. Denn erst zwei Jahre zuvor, im Jahr 2006, wurde von der BIG ein Gutachten eingeholt, welches der Liegenschaft einen Wert von rund 300.000 Euro attestierte. Wohl auf dieser Grundlage basierend gab die BIG im Jahr 2006 noch ein zu legendes Mindestgebot von 251.000 Euro als Kaufpreis an, mehr als das Dreifache gegenüber der Angebotslegung vom November 2008.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Wieso wurde für den Verkauf des ehemaligen Bundeskonvikt Oberschützen der Mindestpreis so niedrig angesetzt?

 

2.      Warum wurde die Gemeinde nicht eher über die Ausschreibung informiert?

 

3.      Wie hoch ist der Schaden für die BIG?

4.      Wer ist für den Verkauf verantwortlich?

 

5.      Hat der Käufer schon andere Objekte der BIG erworben?

 

6.      Wenn ja, welche?

 

7.      Warum ist man mit der Gemeinde nicht im Gesprächskontakt geblieben?