8541/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Haftunfähigkeit

 

Die APA302 vom 10.5.2011 beinhaltete folgendes:

Haftunfähiger Wiener Neustädter: Neues Gutachten soll entscheiden

Utl.: Mann leidet an "organisch bedingter Persönlichkeitsstörung" =

Wiener Neustadt (APA) - Ein einschlägig vorbestrafter Wiener Neustädter steht im Verdacht, Kinderpornos angefertigt zu haben. Dem Mann wurde aber von Sachverständigen Haftunfähigkeit attestiert und er war trotz Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs auf freiem Fuß, bis er am 4. Mai wegen ähnlicher lautender Vorwürfe festgenommen wurde. Aufgrund der aktuellen Verdachtsmomente soll ein neuerliches Gutachten klären, ob nun Haftfähigkeit gegeben ist, sagte Hans Barwitzius, Sprecher des Landesgerichts Wiener Neustadt, am Dienstag der APA.

Nicht wegen seiner Klaustrophobie, sondern wegen einer "organisch bedingten Persönlichkeitsstörung" ist der Niederösterreicher für haftunfähig erklärt worden, sagte Barwitzius. Zuletzt wurde das im Jänner durch einen Sachverständigen bestätigt.

Ist ein Strafvollzug aufgrund einer Krankheit nicht möglich, besteht rechtlich die Möglichkeit, den Antritt aufzuschieben, sagte der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs zur APA. Und zwar so lange, bis eine Besserung oder Heilung eintritt. Im Fall einer Klaustrophobie sei der Vollzug in herkömmlichen Hafträumen nicht möglich. Bei gefährlichen Personen, was im Fall von sexuellem Missbrauch gegeben sein dürfte, bestünde aber die Möglichkeit einer Ersatzhaft, etwa in einer Krankenanstalt, wo die Person überwacht werde. "Ob eine solche Gefährlichkeit vorliegt, müssen Sachverständige klären", meinte Fuchs. Gleiches gelte für die Untersuchungshaft. Laut Fuchs dürfe es nicht sein, dass jemand etwa mit Klaustrophobie in U-Haft sitzt, wenn es dadurch zu einer Gefährdung oder zu einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes des Häftlings kommen kann. Es gelte dann, die U-Haft wie bei der Ersatzhaft in einem Krankenhaus anzupassen. Die nächste Haftprüfung für den 46-jährigen Wiener Neustädter steht am 20. Mai an.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende


 

Anfrage:

 

 

  1. Wie viele Personen wurden seit 2008 jährlich wegen einer "organisch bedingten Persönlichkeitsstörung" für haftunfähig erklärt?
  2. Wie werden diese verurteilten Personen überwacht?
  3. Wie kann es sein, dass ein wegen sexuellem Missbrauchs rechtskräftig Verurteilter bei Haftunfähigkeit nicht überwacht wird?
  4.  Ist eine "organisch bedingte Persönlichkeitsstörung" somit ein Freibrief für weitere Straftaten?
  5. Was werden Sie unternehmen, um diesen unhaltbaren Zustand zu ändern?