8544/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend die Höhe von Target-Forderungen

 

 

 

Für die Rettung des Euro mussten bisher hunderte Milliarden Euro aufgewendet werden und dies nicht nur in Form der medial transportierten Direktzahlungen und Haftungsübernahmen. Besondere Bedeutung kommt Target-Krediten zu. Die Europäische Zentralbank vergab Gelder an nationale Notenbanken, um den Geldkreislauf aufrechtzuerhalten. Rund 455 Milliarden Euro sind dem Finanzkreislauf über diese ‚Hintertür‘ zugeflossen.

Die EZB weist die Höhe der Target-Forderungen in ihrer Bilanz aus buchhalterischen Gründen nicht aus. Die jeweiligen nationalen Notenbanken verzeichnen die Höhe ihrer wechselseitig bestehenden Target-Salden sehr wohl. Die Deutsche Bundesbank hat mit Ende März dieses Jahres Forderungen im Volumen von 323 Milliarden Euro aufgebaut. Die Österreichische Nationalbank soll derartige Forderungen in Höhe von rund einem Zehntel der oben genannten Summe halten.

Die GIPS-Staaten haben Target-Forderungen in Höhe von 340 Milliarden Euro aufgebaut. Im Falle möglicher Umschuldungen ist die Liquidierbarkeit dieser Forderungen gefährdet. Entsprechende Wertberichtigungen müssten anfallen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie entwickelte sich die Höhe des von der OeNB gehaltenen Volumens von Target-Forderungen in den letzten vier Jahren?

 

2.    Welchen Nationalbanken gegenüber bestehen diese Forderungen?

 

3.    Welche Forderungssummen entfallen auf die einzelnen Nationalbanken dieser Länder jeweils?

 

4.    Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren die Überweisungen?