855/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Vilimsky, Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Wiedereinführung des Tasers

 

Ihre Vorgängerin hat die minder gefährliche Waffe „TASER" eingezogen, trotz

positiver Erfahrungen im eigenen und in anderen Ländern und dreier medizinischer

Gutachten, welche die Mindergefährlichkeit der Waffe bestätigt haben.

Auch der Zentralausschuss beim Bundesministerium für Justiz für die Bediensteten

des Exekutivdienstes an Justizanstalten beantragte die Aufhebung des Erlasses der

Vollzugsdirektion über das Einsatzverbot von Tasern.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Wie ist der momentane Status quo in der „Causa Taser“?
  2. Wie stehen Sie zum Taser?
  3. Werden Sie als Bundesministerin den Tasers bei der Justizwache wiedereinführen?
  4. Wenn ja, wann?
  5. Wenn nein, warum nicht?