855/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.02.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Vilimsky, Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Wiedereinführung des Tasers
Ihre Vorgängerin hat die minder gefährliche Waffe „TASER" eingezogen, trotz
positiver Erfahrungen im eigenen und in anderen Ländern und dreier medizinischer
Gutachten, welche die Mindergefährlichkeit der Waffe bestätigt haben.
Auch der Zentralausschuss beim Bundesministerium für Justiz für die Bediensteten
des Exekutivdienstes an Justizanstalten beantragte die Aufhebung des Erlasses der
Vollzugsdirektion über das Einsatzverbot von Tasern.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Justiz nachstehende
ANFRAGE