8571/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Selbstbestimmungsrecht und doppelte Staatsbürgerschaft für Südtiroler und Südtirolerinnen

 

Im § 1 jedes der beiden Menschenrechtspakete der Vereinten Nationen, die 1976 in Kraft getreten sind, ist das Selbstbestimmungsrecht ausdrücklich festgeschrieben worden, und zwar als ius cogens, das heißt, als zwingendes Recht, erstmals in der Geschichte der Völker, des Völkerrechts und der Menschenrechte.

Auf dem Weg zur Selbstbestimmung ist es ein Herzenswunsch  vieler Südtiroler und Südtirolerinnen, zusätzlich zur italienischen, auch die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten, weil sie sich als Österreicher und nicht als Italiener fühlen. Dieser Wunsch wurde auch durch mehr als 20.000 Unterschriften von Österreichern bekräftigt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann gedenken Sie den Schritt einzuleiten, dass die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft – zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft – an alle Südtiroler und Südtirolerinnen per österreichischem Gesetz veranlasst wird, so wie dies Italien mit Istrien/Triest bzw. Ausland-Italienern handhabt?

2.    Wann gedenken Sie den Schritt einzuleiten, dass die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft – zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft – an alle Tiroler Tirolerinnen im sog. Welschtirol (Trentino) per österreichischem Gesetz veranlasst wird, so wie dies Italien mit Istrien/Triest bzw. Ausland-Italienern handhabt?

3.    Gibt es Österreicher mit doppelter Staatsbürgerschaft?

4.    Wenn ja, seit wann bzw. für wen?


 

5.    Haben Sie mit dem Südtiroler Landeshauptmann Gespräche aufgenommen zur Klärung seines Standpunktes zu einer "zweiten-österreichischen Staatsbürgerschaft" und die Anwendung des Selbstbestimmungsrechtes?

Wenn nicht, werden Sie das tun?

6.    Ist nach aktueller Beurteilung der Rechtslage das Selbstbestimmungsrecht nur über den Weg einer Volksabstimmung, oder aber auch durch einen Beschluss des Landtages zu realisieren?

7.    In welcher Form ist die Schutzmachtfunktion Österreichs gegenüber den Tirolern im sogenannten "Welschtirol" (Trentino) gewährleistet?