8582/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Angela Lueger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte

Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder“ beschlossen und setzte damit ein wichtiges Signal, um den Rechten von Kindern einen noch höheren Stellenwert einzuräumen. Am 16. Februar 2011 trat das BVG Kinderrechte in Kraft und ist somit verfassungsrechtlicher Bestandteil unserer Rechtsordnung. Seither ist das Kindeswohl bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.

In den nächsten Schritten geht es nun darum, die Position von Kindern in unserer Gesellschaft täglich weiter zu verbessern. Da Kinderrechte in Zukunft durchgehend in allen Politikfeldern berücksichtigt und umgesetzt werden müssen, ist die Österreichische Bundesregierung in unterschiedlichen Bereichen aufgefordert entsprechende „flankierende“ Maßnahmen zu setzen. Schließlich geht es um eine Stärkung der Kinder in ihrer Rechtsposition und um eine nachhaltige Wirksamkeit der Kinderrechte.

Kinder und Jugendliche sind bereit, sich zu engagieren; nicht für abstrakte Politik, sondern für konkrete Themen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Wenn sie erleben, dass ihre Meinungen und Vorschläge aufgenommen werden und in Planungs- und Entscheidungsprozesse Eingang finden, wenn ihre aktive Mitarbeit Veränderungen bewirken kann, so stärkt das langfristig die Bereitschaft zu weiterem Engagement. Durch Beteiligungsprojekte werden außerdem die Grundsteine für Demokratieverständnis und die Bereitschaft zum Engagement gelegt.

Die Ausbildungsgarantie wurde bereits erfolgreich umgesetzt. Anlass zu großer Sorge geben aber jene rund 5.000 Jugendlichen, die nach der Pflichtschule weder in der Schule, noch am Arbeitsmarkt sind und jene 5.000 jungen Menschen, die einer ungelernten Beschäftigung nachgehen. Diese Jugendlichen brauchen bessere Chancen, daher soll gemeinsam mit allen Beteiligten die Ausbildungspflicht entwickelt werden.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder betrifft Ihr Ministerium. Welche Artikel des Verfassungsgesetzes fallen in Ihr Ressort?

2.       Welche finanziellen Mittel und in welcher Höhe werden zu Antwort 1 derzeit verwendet, welche werden zusätzlich budgetiert?

 

3.       Was hat sich in Ihrem Ministerium seit dem Inkrafttreten des BVG Kinderrechte geändert ­wurde eine Art "Kinderverträglichkeitsprüfung" für bestehende Gesetze oder Erlässe vollzogen, damit Ihr Ministerium kinderrechtskonform nach der Verfassung agiert?

4.       Wird in Zukunft bereits in der Begutachtung von Regierungsvorlagen in ihrem Ressort Kinderrechtskonformität sichergestellt?

4.1. Ist eine altersentsprechende Partizipation von Kindern und Jugendlichen vorgesehen?

5.  Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium unternehmen, um die Kinderrechte im Bewusstsein der Erwachsenen stärker zu verankern?

5.1. Welchen finanziellen Mittel werden für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen?

6.       Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium unternehmen, um die Kinderrechte in Ihrem Ressort zu stärken?

7.       Welches Monitoring-Konzept zur Umsetzung der Kinderrechte in der Verfassung wird Ihr Ressort verfolgen?

8.       Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium bezüglich Ausbildungspflicht unternehmen?