8583/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Angela Lueger
und GenossInnen
an das
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte
Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 mit den Stimmen
von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ das
„Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder“
beschlossen und setzte damit ein
wichtiges Signal, um den Rechten von
Kindern einen noch höheren Stellenwert einzuräumen.
Am 16. Februar 2011 trat das BVG Kinderrechte in Kraft und ist somit
verfassungsrechtlicher
Bestandteil unserer Rechtsordnung. Seither ist das Kindeswohl bei allen Kinder
betreffenden
Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.
In den nächsten
Schritten geht es nun darum, die Position von Kindern in unserer Gesellschaft
täglich weiter
zu verbessern. Da Kinderrechte in Zukunft durchgehend in allen Politikfeldern
berücksichtigt und umgesetzt werden müssen, ist die
Österreichische Bundesregierung in
unterschiedlichen Bereichen aufgefordert entsprechende „flankierende“
Maßnahmen zu
setzen. Schließlich geht es um eine Stärkung der Kinder in ihrer
Rechtsposition und um eine
nachhaltige Wirksamkeit der Kinderrechte.
Kinder und
Jugendliche sind bereit, sich zu engagieren; nicht für abstrakte
Politik, sondern für
konkrete Themen in
ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Wenn sie erleben, dass ihre
Meinungen und Vorschläge aufgenommen
werden und in Planungs- und
Entscheidungsprozesse Eingang finden, wenn ihre aktive Mitarbeit
Veränderungen bewirken
kann, so stärkt das langfristig die Bereitschaft zu weiterem Engagement.
Durch
Beteiligungsprojekte werden außerdem die Grundsteine für Demokratieverständnis
und die
Bereitschaft zum Engagement gelegt.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Landesverteidigung und
Sport folgende
Anfrage:
1. Das
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder betrifft Ihr
Ministerium. Welche
Artikel des
Verfassungsgesetzes fallen in Ihr Ressort?
2.
Welche finanziellen Mittel und in welcher Höhe werden zu
Antwort 1 derzeit verwendet,
welche
werden zusätzlich budgetiert?
3.
Was hat sich in Ihrem Ministerium seit dem Inkrafttreten des BVG
Kinderrechte geändert -
wurde eine Art
"Kinderverträglichkeitsprüfung" für bestehende Gesetze
oder Erlässe
vollzogen, damit Ihr Ministerium kinderrechtskonform nach der Verfassung
agiert?
4. Wird in
Zukunft bereits in der Begutachtung von Regierungsvorlagen in ihrem Ressort
Kinderrechtskonformität sichergestellt?
4.1.
Ist eine altersentsprechende Partizipation von Kindern und Jugendlichen
vorgesehen?
5. Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium
unternehmen, um die Kinderrechte im
Bewusstsein der
Erwachsenen stärker zu verankern?
5.1. Welchen finanziellen Mittel werden für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen?
6.
Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium
unternehmen, um die Kinderrechte in
Ihrem Ressort zu
stärken?
7.
Welches Monitoring-Konzept zur Umsetzung der Kinderrechte in der
Verfassung wird Ihr
Ressort verfolgen?
8.
Welche konkreten Maßnahmen sind in Ihrem Ressort zur Förderung
von Sport als
gesundheitliche Prävention für Kinder und Jugendliche, und vor allem
als Spaß in der
Bewegung vorgesehen?