8585/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Angela Lueger
und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte

Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder" beschlossen und setzte damit ein wichtiges Signal, um den Rechten von Kindern einen noch höheren Stellenwert einzuräumen. Am 16. Februar 2011 trat das BVG Kinderrechte in Kraft und ist somit verfassungsrechtlicher Bestandteil unserer Rechtsordnung. Seither ist das Kindeswohl bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.

In den nächsten Schritten geht es nun darum, die Position von Kindern in unserer Gesellschaft täglich weiter zu verbessern. Da Kinderrechte in Zukunft durchgehend in allen Politikfeldern berücksichtigt und umgesetzt werden müssen, ist die Österreichische Bundesregierung in unterschiedlichen Bereichen aufgefordert entsprechende „flankierende" Maßnahmen zu setzen. Schließlich geht es um eine Stärkung der Kinder in ihrer Rechtsposition und um eine nachhaltige Wirksamkeit der Kinderrechte.

Kinder und Jugendliche sind bereit, sich zu engagieren; nicht für abstrakte Politik, sondern für konkrete Themen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Wenn sie erleben, dass ihre Meinungen und Vorschläge aufgenommen werden und in Planungs- und Entscheidungsprozesse Eingang finden, wenn ihre aktive Mitarbeit Veränderungen bewirken kann, so stärkt das langfristig die Bereitschaft zu weiterem Engagement. Durch Beteiligungsprojekte werden außerdem die Grundsteine für Demokratieverständnis und die Bereitschaft zum Engagement gelegt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder betrifft alle Ministerium. Welche Artikel des Verfassungsgesetzes fallen in Ihren Verantwortungsbereich?


2. Welche finanziellen Mittel und in welcher Höhe werden zu Antwort 1 derzeit verwendet, welche werden zusätzlich budgetiert?

3. Was hat sich in Ihrem Verantwortungsbereich seit dem Inkrafttreten des BVG Kinderrechte geändert - wurde eine Art "Kinderverträglichkeitsprüfung" für bestehende Gesetze oder Erlässe vollzogen, damit Ihr Verantwortungsbereich kinderrechtskonform nach der Verfassung agiert?

4.  Wird in Zukunft bereits in der Begutachtung von Regierungsvorlagen in ihrem Verantwortungsbereich Kinderrechtskonformität sichergestellt?

4.1. Ist eine altersentsprechende Partizipation von Kindern und Jugendlichen vorgesehen?

5.  Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in Ihrem Verantwortungsbereich unternehmen, um die Kinderrechte im Bewusstsein der Erwachsenen stärker zu verankern?

5.1. Welchen finanziellen Mittel werden für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen?

6.       Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in Ihrem Verantwortungsbereich unternehmen, um die Kinderrechte zu stärken?

7.       Welches Monitoring-Konzept zur Umsetzung der Kinderrechte in der Verfassung werden Sie in Ihrem Verantwortungsbereich verfolgen?

8.       Wird die Bundesregierung die mediale Verbreitung von Informationen über Kinderrechte im Kinder- und Erwachsenenbereich in Printmedien und im Fernsehen unterstützen und/oder daran mitwirken?