8588/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Angela Lueger
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte
Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder" beschlossen und setzte damit ein wichtiges Signal, um den Rechten von Kindern einen noch höheren Stellenwert einzuräumen. Am 16. Februar 2011 trat das BVG Kinderrechte in Kraft und ist somit verfassungsrechtlicher Bestandteil unserer Rechtsordnung. Seither ist das Kindeswohl bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.
In den nächsten Schritten geht es nun darum, die Position von Kindern in unserer Gesellschaft täglich weiter zu verbessern. Da Kinderrechte in Zukunft durchgehend in allen Politikfeldern berücksichtigt und umgesetzt werden müssen, ist die Österreichische Bundesregierung in unterschiedlichen Bereichen aufgefordert entsprechende „flankierende" Maßnahmen zu setzen. Schließlich geht es um eine Stärkung der Kinder in ihrer Rechtsposition und um eine nachhaltige Wirksamkeit der Kinderrechte.
Kinder und Jugendliche sind bereit, sich zu engagieren; nicht für abstrakte Politik, sondern für konkrete Themen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Wenn sie erleben, dass ihre Meinungen und Vorschläge aufgenommen werden und in Planungs- und Entscheidungsprozesse Eingang finden, wenn ihre aktive Mitarbeit Veränderungen bewirken kann, so stärkt das langfristig die Bereitschaft zu weiterem Engagement. Durch Beteiligungsprojekte werden außerdem die Grundsteine für Demokratieverständnis und die Bereitschaft zum Engagement gelegt.
Ergebnisse des Jahresberichtes 2010 der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft zeigen jedoch, dass Kinder und Jugendliche von Gerichten oft zu wenig gehört werden, in ihren Rechten zu kurz kommen und laut geltender Rechtslage oft nicht wie Kinder behandelt werden. Durch den Kinderbeistand werden die Bedürfnisse des Kindes gehört und einbezogen. Seit Inkrafttreten des Kinderbeistand-Gesetzes am 1.7.2010 wurden Österreichweit lediglich 141 (!) Kinderbeistände beantragt.
Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen in den betreffenden Verfahren kümmern; er soll ihnen insbesondere als Ansprech- und Vertrauensperson zur Seite stehen und die „Stimme des Kindes" im Gerichtsverfahren gleichsam als ihr Sprachrohr verstärken, indem er mit ihrem Einverständnis ihre Meinung dem Gericht gegenüber äußert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder betrifft Ihr Ministerium. Welche Artikel des Verfassungsgesetzes fallen in Ihr Ressort?
2. Welche finanziellen Mittel und in welcher Höhe werden zu Antwort 1 derzeit verwendet, welche werden zusätzlich budgetiert?
3. Was hat sich in Ihrem Ministerium seit dem Inkrafttreten des BVG Kinderrechte geändert - wurde eine Art "Kinderverträglichkeitsprüfung" für bestehende Gesetze oder Erlässe vollzogen, damit Ihr Ministerium kinderrechtskonform nach der Verfassung agiert?
4. Wird in Zukunft bereits in der Begutachtung von Regierungsvorlagen in ihrem Ressort Kinderrechtskonformität sichergestellt?
4.1. Ist eine altersentsprechende Partizipation von Kindern und Jugendlichen vorgesehen?
5. Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium unternehmen, um die Kinderrechte im Bewusstsein der Erwachsenen stärker zu verankern?
5.1. Welchen finanziellen Mittel werden für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen?
6. Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium unternehmen, um die Kinderrechte in Ihrem Ressort zu stärken?
7. Welches Monitoring-Konzept zur Umsetzung der Kinderrechte in der Verfassung wird Ihr Ressort verfolgen?
8. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Gesetzesänderungen plant Ihr Ministerium um das System des Kinderbeistandes zu verbessern?
9. Wie kann im Interesse der Kinder und Jugendlichen das Instrument des Kinderbeistandes verstärkt nutzbar zu machen?
10. Welche Mittel und in welcher Höhe werden zu Antwort 11 zurzeit verwendet, welche werden zusätzlich budgetiert?
11. Wie werden Betroffene über die Möglichkeit eines Kinderbeistandes informiert?
12. Wird der Kinderbeistand über die gesamte Länge des Verfahrens beigestellt?
13. Ist es richtig, dass lediglich in den Gerichten der Landeshauptstädte Kinderbeistände zur Verfügung stehen?
14. Wie werden derzeit die Qualitätsstandard der Kinderbeistände sichergestellt?
15. Werden derzeit RichterInnen in Bezug auf Kinderechte geschult? Wenn ja, wie?
16. Werden RichterInnen diesbezüglich Informationen zur Verfügung gestellt? Wenn ja, welche?