8589/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Angela Lueger
und
GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte
Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 mit den Stimmen
von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ das
„Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder"
beschlossen und setzte damit ein
wichtiges Signal, um den Rechten von Kindern
einen noch höheren Stellenwert einzuräumen.
Am 16. Februar 2011 trat das BVG
Kinderrechte in Kraft und ist somit verfassungsrechtlicher
Bestandteil unserer Rechtsordnung. Seither ist das Kindeswohl bei allen Kinder
betreffenden
Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.
In den nächsten
Schritten geht es nun darum, die Position von Kindern in unserer Gesellschaft
täglich weiter
zu verbessern. Da Kinderrechte in Zukunft durchgehend in allen Politikfeldern
berücksichtigt und umgesetzt werden müssen, ist die
Österreichische Bundesregierung in
unterschiedlichen Bereichen aufgefordert entsprechende
„flankierende" Maßnahmen zu
setzen. Schließlich geht es um eine Stärkung der Kinder in ihrer
Rechtsposition und um eine
nachhaltige Wirksamkeit der Kinderrechte.
Kinder und
Jugendliche sind bereit, sich zu engagieren; nicht für abstrakte
Politik, sondern für
konkrete Themen in
ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Wenn sie erleben, dass ihre
Meinungen und Vorschläge aufgenommen
werden und in Planungs- und
Entscheidungsprozesse Eingang finden, wenn ihre aktive Mitarbeit
Veränderungen bewirken
kann, so stärkt das langfristig die Bereitschaft zu weiterem
Engagement. Durch
Beteiligungsprojekte werden außerdem
die Grundsteine für Demokratieverständnis und die
Bereitschaft zum Engagement gelegt.
Die EU-Agenda für die Rechte des Kindes
übt Kritik, wonach Österreich die Hotline
116 000 für vermisste Kinder und deren
Angehörigen immer noch nicht eingerichtet hat. Die
Kommission gab 2010 eine Mitteilung heraus, mit dem Ziel die
Mitgliedstaaten möglichst
schnell zur Freischaltung zu veranlassen und dafür zu sorgen, dass dieser
Dienst in der
gesamten EU zur Anwendung kommt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in
diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für
Inneres folgende
Anfrage:
1. Das
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder betrifft Ihr
Ministerium. Welche
Artikel des
Verfassungsgesetzes fallen in Ihr Ressort?
2.
Welche finanziellen Mittel und in welcher Höhe werden zu
Antwort 1 derzeit verwendet,
welche
werden zusätzlich budgetiert?
3.
Was hat sich in Ihrem Ministerium seit dem Inkrafttreten des BVG
Kinderrechte geändert -
wurde eine Art
"Kinderverträglichkeitsprüfung" für bestehende Gesetze
oder Erlässe
vollzogen, damit Ihr Ministerium kinderrechtskonform nach der Verfassung
agiert?
4.
Wird in Zukunft bereits in der Begutachtung von Regierungsvorlagen in
ihrem Ressort
Kinderrechtskonformität sichergestellt?
4.1.
Ist eine altersentsprechende Partizipation von Kindern und Jugendlichen
vorgesehen?
5. Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium
unternehmen, um die Kinderrechte im
Bewusstsein der
Erwachsenen stärker zu verankern?
5.1. Welchen finanziellen Mittel werden für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen?
6.
Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium
unternehmen, um die Kinderrechte in
Ihrem Ressort zu stärken?
7.
Welches Monitoring-Konzept zur Umsetzung der Kinderrechte in der
Verfassung wird Ihr
Ressort verfolgen?
8.
Werden Polizisten und Sicherheitswachebeamte im sensiblen Umgang mit
Kinder und
Jugendlichen
geschult?
9. Schlägt sich diese Thematik bereits in der Ausbildung der Bediensteten nieder?
10. Ist auch eine verpflichtende Weiterbildung vorgesehen?
11.
Wann ist die Einrichtung sowie die Freischaltung der Hotline 116 000 für
vermisste
Kinder vorgesehen?
12. Welchen finanziellen Mittel sind dafür erforderlich?
13. Werden diese von Ihrem Ministerium getragen?
14.
Ihr
Ministerium setzt sich durch Unterstützung vieler Projekte (u.a. Lernbetreuung,
"Jugendprojekt Traiskirchen",
Kinderbetreuung in Integrationswohnheimen) für die Stärkung
von Kinderrechten ein. Wie sehen diese Projekte konkret aus?
14.1. Bis wann sind diese Projekte budgetiert?
14.2. Ist nach Projektende eine Institutionalisierung vorgesehen?