8592/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Angela Lueger
und
GenossInnen
an den
Bundesminister für Gesundheit
betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte
Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 mit den Stimmen
von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ das
„Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder"
beschlossen und setzte damit ein
wichtiges Signal, um den Rechten von
Kindern einen noch höheren Stellenwert einzuräumen.
Am 16. Februar 2011 trat das BVG Kinderrechte in Kraft und ist somit
verfassungsrechtlicher
Bestandteil unserer Rechtsordnung. Seither ist das Kindeswohl bei allen
Kinder betreffenden
Maßnahmen vorrangig zu
berücksichtigen.
In den nächsten
Schritten geht es nun darum, die Position von Kindern in unserer Gesellschaft
täglich weiter
zu verbessern. Da Kinderrechte in Zukunft durchgehend in allen Politikfeldern
berücksichtigt und umgesetzt werden müssen, ist die
Österreichische Bundesregierung in
unterschiedlichen Bereichen aufgefordert entsprechende
„flankierende" Maßnahmen zu
setzen. Schließlich geht es um eine Stärkung der Kinder in ihrer
Rechtsposition und um eine
nachhaltige Wirksamkeit der Kinderrechte.
Kinder und
Jugendliche sind bereit, sich zu engagieren; nicht für abstrakte
Politik, sondern für
konkrete Themen in
ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Wenn sie erleben, dass ihre
Meinungen und Vorschläge aufgenommen werden und in Planungs- und
Entscheidungsprozesse Eingang finden, wenn ihre aktive Mitarbeit
Veränderungen bewirken
kann, so stärkt das langfristig die Bereitschaft zu weiterem Engagement.
Durch
Beteiligungsprojekte werden außerdem die Grundsteine für
Demokratieverständnis und die
Bereitschaft zum Engagement gelegt.
Der
Kindergesundheitsdialog wurde auf Ihre Initiative am 28.4.2010 mit dem Ziel der
Erarbeitung einer
neuen Kindergesundheitsstrategie, einer Weiterentwicklung der
Kinderarzneimittel, Rehabilitation und
Kompetenzzentren, und vieles mehr, gestartet.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für
Gesundheit folgende
Anfrage:
1. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder betrifft Ihr Ministerium. Welche Artikel des Verfassungsgesetzes fallen in Ihr Ressort?
2. Welche finanziellen Mittel und in welcher Höhe werden zu Antwort 1 derzeit verwendet, welche werden zusätzlich budgetiert?
3. Was hat sich in Ihrem Ministerium seit dem Inkrafttreten des BVG Kinderrechte geändert - wurde eine Art "Kinderverträglichkeitsprüfung" für bestehende Gesetze oder Erlässe vollzogen, damit Ihr Ministerium kinderrechtskonform nach der Verfassung agiert?
4. Wird in Zukunft bereits in der Begutachtung von Regierungsvorlagen in ihrem Ressort Kinderrechtskonformität sichergestellt?
4.1. Ist eine altersentsprechende Partizipation von Kindern und Jugendlichen vorgesehen?
5. Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium unternehmen, um die Kinderrechte im Bewusstsein der Erwachsenen stärker zu verankern?
5.1. Welchen finanziellen Mittel werden für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen?
6. Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium unternehmen, um die Kinderrechte in Ihrem Ressort zu stärken?
7. Welches Monitoring-Konzept zur Umsetzung der Kinderrechte in der Verfassung wird Ihr Ressort verfolgen?
8. Gibt es bereits Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse des Kindergesundheitsdialoges?
9.
Welche konkreten Maßnahmen sind in Ihrem Ressort zur
Infrastrukturunterstützung von
Kinderarzneimittel-Studien
vorgesehen?
10.
Gibt es bereits Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse von der
Arbeitsgruppe "Alkohol mit
Augenmerk auf die Gefährdung von Kinder und
Jugendlichen"?
11.
Welche konkreten Maßnahmen sind in Ihrem Ressort zur
Verhinderung des Drogen- und
Tabakkonsums durch
Jugendliche speziell im Bereich des weiteren Ausbaus an
flächendeckenden Beratungs- und Betreuungseinrichtungen vorgesehen?