8593/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Angela Lueger
und GenossInnen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte

Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ das
„Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder" beschlossen und setzte damit ein
wichtiges Signal, um den Rechten von Kindern einen noch höheren Stellenwert einzuräumen.
Am 16. Februar 2011 trat das BVG Kinderrechte in Kraft und ist somit verfassungsrechtlicher
Bestandteil unserer Rechtsordnung. Seither ist das Kindeswohl bei allen Kinder betreffenden
Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.

In den nächsten Schritten geht es nun darum, die Position von Kindern in unserer Gesellschaft
täglich weiter zu verbessern. Da Kinderrechte in Zukunft durchgehend in allen Politikfeldern
berücksichtigt und umgesetzt werden müssen, ist die Österreichische Bundesregierung in
unterschiedlichen Bereichen aufgefordert entsprechende „flankierende" Maßnahmen zu
setzen. Schließlich geht es um eine Stärkung der Kinder in ihrer Rechtsposition und um eine
nachhaltige Wirksamkeit der Kinderrechte.

Kinder und Jugendliche sind bereit, sich zu engagieren; nicht für abstrakte Politik, sondern für
konkrete Themen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Wenn sie erleben, dass ihre
Meinungen und Vorschläge aufgenommen werden und in Planungs- und
Entscheidungsprozesse Eingang finden, wenn ihre aktive Mitarbeit Veränderungen bewirken
kann, so stärkt das langfristig die Bereitschaft zu weiterem Engagement. Durch
Beteiligungsprojekte werden außerdem die Grundsteine für Demokratieverständnis und die
Bereitschaft zum Engagement gelegt.

Die EU-Agenda für die Rechte des Kindes übt Kritik, wonach Österreich die Hotline
116 000 für vermisste Kinder und deren Angehörigen immer noch nicht eingerichtet hat. Die
Kommission gab 2010 eine Mitteilung heraus, mit dem Ziel die Mitgliedstaaten möglichst
schnell zur Freischaltung zu veranlassen und dafür zu sorgen, dass dieser Dienst in der
gesamten EU zur Anwendung kommt.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfrage:

1. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder betrifft Ihr Ministerium. Welche
Artikel des Verfassungsgesetzes fallen in Ihr Ressort?

2.       Welche finanziellen Mittel und in welcher Höhe werden zu Antwort 1 derzeit verwendet,
welche werden zusätzlich budgetiert?

3.       Was hat sich in Ihrem Ministerium seit dem Inkrafttreten des BVG Kinderrechte geändert -
wurde eine Art "Kinderverträglichkeitsprüfung" für bestehende Gesetze oder Erlässe
vollzogen, damit Ihr Ministerium kinderrechtskonform nach der Verfassung agiert?

4.       Wird in Zukunft bereits in der Begutachtung von Regierungsvorlagen in ihrem Ressort
Kinderrechtskonformität sichergestellt?

4.1. Ist eine altersentsprechende Partizipation von Kindern und Jugendlichen
vorgesehen?

5.  Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium unternehmen, um die Kinderrechte im
Bewusstsein der Erwachsenen stärker zu verankern?

5.1. Welchen finanziellen Mittel werden für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen?

6.       Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium unternehmen, um die Kinderrechte in
Ihrem Ressort zu stärken?

7.       Welches Monitoring-Konzept zur Umsetzung der Kinderrechte in der Verfassung wird Ihr
Ressort verfolgen?

8.       Wann ist die Einrichtung sowie die Freischaltung der Hotline 116 000 für vermisste Kinder
vorgesehen?

9.       Welchen finanziellen Mittel sind dafür erforderlich?

 

10.        Werden diese von Ihrem Ministerium getragen?

11.        Welche Schritte unternimmt Ihr Ressort, um die Prozesse in der Europäischen Union auf
Hinblick auf eine Europäische Kinderrechtsstrategie zu unterstützen?

12.        Sind dafür finanzielle Mittel gesichert?