8594/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Angela Lueger
und GenossInnen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte

Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ das
„Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder" beschlossen und setzte damit ein
wichtiges Signal, um den Rechten von Kindern einen noch höheren Stellenwert einzuräumen.
Am 16. Februar 2011 trat das BVG Kinderrechte in Kraft und ist somit verfassungsrechtlicher
Bestandteil unserer Rechtsordnung. Seither ist das Kindeswohl bei allen Kinder betreffenden
Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.

In den nächsten Schritten geht es nun darum, die Position von Kindern in unserer Gesellschaft
täglich weiter zu verbessern. Da Kinderrechte in Zukunft durchgehend in allen Politikfeldern
berücksichtigt und umgesetzt werden müssen, ist die Österreichische Bundesregierung in
unterschiedlichen Bereichen aufgefordert entsprechende „flankierende" Maßnahmen zu
setzen. Schließlich geht es um eine Stärkung der Kinder in ihrer Rechtsposition und um eine
nachhaltige Wirksamkeit der Kinderrechte.

Kinder und Jugendliche sind bereit, sich zu engagieren; nicht für abstrakte Politik, sondern für
konkrete Themen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Wenn sie erleben, dass ihre
Meinungen und Vorschläge aufgenommen werden und in Planungs- und
Entscheidungsprozesse Eingang finden, wenn ihre aktive Mitarbeit Veränderungen bewirken
kann, so stärkt das langfristig die Bereitschaft zu weiterem Engagement. Durch
Beteiligungsprojekte werden außerdem die Grundsteine für Demokratieverständnis und die
Bereitschaft zum Engagement gelegt.

Die Armutsgefährdungsrate von Familienhaushalten hängt sehr stark von der Erwerbstätigkeit
der Mutter ab. Mütter mit Kleinkindern haben eine geringere Erwerbsquote bzw. wenn sie
arbeiten, dann sehr oft in Teilzeit und sind primär "Dazuverdiennerinnen". Daher braucht es
viele verschiedene Maßnahmen, damit die finanzielle Situation dieser Haushalte verbessert
wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst folgende


Anfrage:

1. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder betrifft Ihr Ministerium. Welche
Artikel des Verfassungsgesetzes fallen in Ihr Ressort?

2.       Welche finanziellen Mittel und in welcher Höhe werden zu Antwort 1 derzeit verwendet,
welche werden zusätzlich budgetiert?

3.       Was hat sich in Ihrem Ministerium seit dem Inkrafttreten des BVG Kinderrechte geändert -
wurde eine Art "Kinderverträglichkeitsprüfung" für bestehende Gesetze oder Erlässe
vollzogen, damit Ihr Ministerium kinderrechtskonform nach der Verfassung agiert?

4.       Wird in Zukunft bereits in der Begutachtung von Regierungsvorlagen in ihrem Ressort
Kinderrechtskonformit
ät sichergestellt?

4.1. Ist eine altersentsprechende Partizipation von Kindern und Jugendlichen
vorgesehen?

5.  Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium unternehmen, um die Kinderrechte im
Bewusstsein der Erwachsenen stärker zu verankern?

5.1. Welchen finanziellen Mittel werden für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen?

6.       Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium unternehmen, um die Kinderrechte in
Ihrem Ressort zu stärken?

7.       Welches Monitoring-Konzept zur Umsetzung der Kinderrechte in der Verfassung wird Ihr
Ressort verfolgen?

8.       Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium für die Erhöhung der Erwerbsquote von
Frauen?