8594/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Angela Lueger
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst
betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte
Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 mit den Stimmen
von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ das
„Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder"
beschlossen und setzte damit ein
wichtiges Signal, um den Rechten von
Kindern einen noch höheren Stellenwert einzuräumen.
Am 16. Februar 2011 trat das BVG Kinderrechte in Kraft und ist somit
verfassungsrechtlicher
Bestandteil unserer Rechtsordnung. Seither ist das Kindeswohl bei allen
Kinder betreffenden
Maßnahmen vorrangig zu
berücksichtigen.
In den nächsten
Schritten geht es nun darum, die Position von Kindern in unserer Gesellschaft
täglich weiter
zu verbessern. Da Kinderrechte in Zukunft durchgehend in allen Politikfeldern
berücksichtigt und umgesetzt werden müssen, ist die
Österreichische Bundesregierung in
unterschiedlichen Bereichen aufgefordert entsprechende
„flankierende" Maßnahmen zu
setzen. Schließlich geht es um eine Stärkung der Kinder in ihrer
Rechtsposition und um eine
nachhaltige Wirksamkeit der Kinderrechte.
Kinder und
Jugendliche sind bereit, sich zu engagieren; nicht für abstrakte
Politik, sondern für
konkrete Themen in
ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Wenn sie erleben, dass ihre
Meinungen und Vorschläge aufgenommen werden und in Planungs- und
Entscheidungsprozesse Eingang finden, wenn ihre aktive Mitarbeit
Veränderungen bewirken
kann, so stärkt das langfristig die Bereitschaft zu weiterem Engagement.
Durch
Beteiligungsprojekte werden außerdem die Grundsteine für
Demokratieverständnis und die
Bereitschaft zum Engagement gelegt.
Die
Armutsgefährdungsrate von Familienhaushalten hängt sehr stark von der
Erwerbstätigkeit
der Mutter ab.
Mütter mit Kleinkindern haben eine geringere Erwerbsquote bzw. wenn sie
arbeiten, dann sehr oft in Teilzeit und sind primär
"Dazuverdiennerinnen". Daher braucht es
viele verschiedene Maßnahmen, damit die finanzielle Situation dieser
Haushalte verbessert
wird.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin
für Frauenangelegenheiten und
Öffentlichen Dienst folgende
Anfrage:
1. Das
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder betrifft Ihr
Ministerium. Welche
Artikel des
Verfassungsgesetzes fallen in Ihr Ressort?
2.
Welche finanziellen Mittel und in welcher Höhe werden zu
Antwort 1 derzeit verwendet,
welche werden
zusätzlich budgetiert?
3.
Was hat sich in Ihrem Ministerium seit dem Inkrafttreten des BVG
Kinderrechte geändert -
wurde
eine Art "Kinderverträglichkeitsprüfung" für
bestehende Gesetze oder Erlässe
vollzogen, damit Ihr
Ministerium kinderrechtskonform nach der Verfassung agiert?
4.
Wird in Zukunft bereits in der Begutachtung von Regierungsvorlagen in
ihrem Ressort
Kinderrechtskonformität sichergestellt?
4.1.
Ist eine altersentsprechende Partizipation von Kindern und Jugendlichen
vorgesehen?
5. Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium
unternehmen, um die Kinderrechte im
Bewusstsein der Erwachsenen stärker zu verankern?
5.1. Welchen finanziellen Mittel werden für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen?
6.
Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium
unternehmen, um die Kinderrechte in
Ihrem Ressort zu stärken?
7.
Welches Monitoring-Konzept zur Umsetzung der Kinderrechte in der
Verfassung wird Ihr
Ressort verfolgen?
8.
Welche Maßnahmen setzt Ihr
Ministerium für die Erhöhung der Erwerbsquote von
Frauen?