8596/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Josef Auer

und GenossInnen

an das Bundesministerium für Finanzen

betreffend Illegales Glücksspiel, Spielsucht und Spielsuchtprävention

Mit Jänner 2011 trat die neue Glücksspielnovelle 2010 in Kraft. Monatlich wird seither
eine fixe Monatsgebühr von 0,1 % aller Glücksspiel-Bruttoumsätze eingehoben -
zweckgebunden f
ür Spielsuchtprävention. Das kleine Glücksspiel“ ist in Salzburg,
Tirol, Niederösterreich und Vorarlberg verboten.

Allein im Großraum Innsbruck wurden rund 70 illegale Spielautomaten von Behörden
beschlagnahmt. Hinweise auf illegale Spielautomaten erreichen die Finanzpolizei von
Spielern, Angehörigen und Lokalbetreibern“.

Ebenfalls Hinweise auf Standorte illegaler Spielautomaten finden sich im World-
Wide-Web (www) unter z. B. www.spieler-info.at.

Im Bundesministerium für Finanzen wurde eine Stabsstelle für Spielsuchtprävention
eingerichtet, die von Dr. Doris Kohl geleitet wird. Hier sollen Gelder aus dem
Gl
ücksspiel zweckgebunden verwendet werden.

In diesem Zusammenhang stellen unterzeichnete Abgeordnete an die
Bundesministerin für Finanzen folgende

Anfrage:

1.         Wie viele illegale Spielautomaten wurden nach Ihrem Wissensstand seit
1.1.2011 in den einzelnen Bundesl
ändern im Detail (Auflistung nach Bundesland
und Bezirk) sichergestellt?

2.         Welche Entscheidungen bzw. Urteile gegen den Betrieb illegaler Spielautomaten
(z. B. einarmiger Bandit) wurden gegen Lokalbetreiber ausgesprochen?
(Angaben im Detail zu den einzelnen Bundesl
ändern nach Bezirken)

3.         Welche Maßnahmen werden von der Stabstelle für Spielsuchtprävention gesetzt
um auf das größte Gefährdungspotential der in Österreich angebotenen
Gl
ückspiele, das sind nämlich die Glücksspielautomaten, aufmerksam zu
machen?


4.         Welche Maßnahmen werden seitens ihres Ministeriums gesetzt, um die
Öffentlichkeit über die Gefahren des illegalen Glücksspiels zu informieren und
diesen Gefahren langfristig entgegenzuwirken?

5.         Welche Ursachen sehen Sie als ausschlaggebend dafür an, dass bei den 18- bis
35-Jährigen eine überdurchschnittlich hohe Gefährdung besteht, der
Automatensucht zu verfallen?

 

6.    Ist Ihnen bekannt, dass bereits unter 18-Jährige der Spielsucht verfallen sind
bzw. die Spielsucht vor dem18. Geburtstag begonnen hat?

a.   Wenn ja, was unternehmen Sie dagegen?

b.   Wenn nein, warum nicht?

7.         Wie hoch ist Ihres Wissens nach die derzeitige Anzahl (Mai 2011) der
spiels
üchtigen AutomatenspielerInnen der unter 18-Jährigen in den einzelnen
Bundesl
ändern? (ersuche um Auflistung nach Bundesländern, Bezirken,
M
ännern, Frauen und Altersgruppen im Detail)

8.         Wie hoch ist Ihres Wissens nach die Anzahl der über 18- Jährigen in den
einzelnen Bundesländern? (ersuche um Auflistung nach Bundesländern,
Bezirken, Männern, Frauen und Altersgruppen)

9.         Wie viele Suchtpräventionsstellen wurden Ihres Wissens seit der Einrichtung der
Stabstelle für Spielsuchtprävention im Bundesministerium für Finanzen neu
installiert?

10.     Welche Initiativen werden in Zukunft durch das Bundesministerium für Finanzen
gesetzt, um eine konkrete zielgruppenorientierte Information (z. B. Jugendliche,
Lehrlinge, Erwachsene,...) bezüglich Glückspielsucht zu erreichen?

11.     Inwiefern arbeiten Sie an einem österreichweiten Gesamtkonzept, um der
Problematik der Spielsucht und der negativen Auswirkungen auf die Bev
ölkerung
in
Österreich entgegenzuwirken?