8596/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Josef Auer
und GenossInnen
an das Bundesministerium für Finanzen
betreffend Illegales Glücksspiel, Spielsucht und Spielsuchtprävention
Mit
Jänner 2011
trat die neue Glücksspielnovelle 2010 in Kraft. Monatlich
wird seither
eine
fixe Monatsgebühr von 0,1 % aller Glücksspiel-Bruttoumsätze
eingehoben -
zweckgebunden für Spielsuchtprävention. Das „kleine Glücksspiel“
ist in Salzburg,
Tirol, Niederösterreich und Vorarlberg verboten.
Allein im Großraum
Innsbruck wurden rund 70 illegale Spielautomaten von Behörden
beschlagnahmt. Hinweise auf illegale Spielautomaten erreichen die Finanzpolizei
von
„Spielern, Angehörigen und Lokalbetreibern“.
Ebenfalls
Hinweise auf Standorte illegaler Spielautomaten finden sich im World-
Wide-Web
(www) unter z. B. www.spieler-info.at.
Im
Bundesministerium für Finanzen wurde eine Stabsstelle für
Spielsuchtprävention
eingerichtet, die von
Dr. Doris Kohl geleitet wird. Hier sollen Gelder aus dem
Glücksspiel zweckgebunden verwendet
werden.
In diesem
Zusammenhang stellen unterzeichnete Abgeordnete an die
Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Wie viele
illegale Spielautomaten wurden nach Ihrem Wissensstand seit
1.1.2011 in den einzelnen Bundesländern im
Detail (Auflistung nach Bundesland
und Bezirk) sichergestellt?
2.
Welche Entscheidungen bzw. Urteile gegen den Betrieb illegaler
Spielautomaten
(z. B. einarmiger
Bandit) wurden gegen Lokalbetreiber ausgesprochen?
(Angaben im Detail zu den einzelnen Bundesländern nach Bezirken)
3.
Welche Maßnahmen werden von der Stabstelle für
Spielsuchtprävention gesetzt
um auf das größte Gefährdungspotential der in Österreich angebotenen
Glückspiele, das sind nämlich die Glücksspielautomaten, aufmerksam zu
machen?
4.
Welche Maßnahmen werden seitens ihres Ministeriums
gesetzt, um die
Öffentlichkeit über die Gefahren des illegalen Glücksspiels zu informieren und
diesen Gefahren langfristig entgegenzuwirken?
5.
Welche Ursachen sehen Sie als ausschlaggebend dafür an, dass
bei den 18- bis
35-Jährigen eine überdurchschnittlich hohe Gefährdung besteht, der
Automatensucht zu verfallen?
6. Ist Ihnen
bekannt, dass bereits unter 18-Jährige der Spielsucht
verfallen sind
bzw.
die Spielsucht vor dem18. Geburtstag begonnen hat?
a. Wenn ja, was unternehmen Sie dagegen?
b. Wenn nein, warum nicht?
7.
Wie hoch ist
Ihres Wissens nach die derzeitige Anzahl (Mai 2011) der
spielsüchtigen
AutomatenspielerInnen der unter 18-Jährigen in
den einzelnen
Bundesländern? (ersuche um Auflistung nach Bundesländern,
Bezirken,
Männern,
Frauen und Altersgruppen im Detail)
8.
Wie hoch ist Ihres Wissens nach die Anzahl der über 18- Jährigen in
den
einzelnen
Bundesländern? (ersuche um Auflistung nach Bundesländern,
Bezirken,
Männern,
Frauen und Altersgruppen)
9.
Wie viele Suchtpräventionsstellen wurden Ihres Wissens
seit der Einrichtung der
Stabstelle für Spielsuchtprävention im Bundesministerium für Finanzen neu
installiert?
10.
Welche Initiativen werden in Zukunft durch das Bundesministerium für Finanzen
gesetzt, um eine konkrete zielgruppenorientierte Information (z. B.
Jugendliche,
Lehrlinge,
Erwachsene,...) bezüglich Glückspielsucht zu erreichen?
11.
Inwiefern
arbeiten Sie an einem österreichweiten Gesamtkonzept, um
der
Problematik der Spielsucht und der
negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung
in Österreich entgegenzuwirken?