8598/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kickl

und weiterer Angeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Entsenderichtlinie

 

Im Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Jahresvorschau auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2011 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des spanischen, belgischen und ungarischen Ratsvorsitzes steht auf Seite 20 zur Entsenderichtlinie Folgendes:

Nach der Entsenderichtlinie haben entsandte Arbeitnehmer/innen Anspruch auf jene Arbeitsbedingungen und Löhne, die vergleichbaren Arbeitnehmer/innen im Beschäftigerstaat gebühren. Dadurch soll Sozialdumping verhindert werden. Bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung der Ansprüche und v.a. auch von wirksamen Kontrollmaßnahmen bestehen jedoch praktische Schwierigkeiten. Die Kommission versucht, diese durch eine Erleichterung und Verstärkung der Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten zu lösen. Dafür soll auch ein elektronisches System für den Austausch von Informationen aufgebaut werden. Das entsprechende Pilotprojekt soll im 2. Quartal 2011 starten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Laufen die Verhandlungen über oben genannte Maßnahmen gegen Sozialdumping über die EU, bilateral oder beides?

2.    Wer koordiniert diese Verhandlungen?

3.    Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten, z.B. Österreich mit Deutschland?

4.    Warum wurden diese Schutzmaßnahmen vor Sozialdumping nicht früher ausverhandelt, sodass sie mit der Arbeitsmarktöffnung am 1. Mai 2011 bereits in Kraft treten hätten können?

5.    Wann wurde im Rahmen der EU über die Durchsetzbarkeit der oben genannten Maßnahme der elektronischen Vernetzung verhandelt?

6.    In welchen Gremien der EU wurde über die Durchsetzbarkeit der oben genannten Maßnahme der elektronischen Vernetzung verhandelt?

7.    Wer hat an den Verhandlungen über die Durchsetzbarkeit der oben genannten Maßnahme der elektronischen Vernetzung teilgenommen? (Bitte um Auflistung der Teilnehmer)

8.    Mit welchen der acht Staaten, für die die siebenjährige Übergangsfrist für die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit mit 1. Mai 2011 ausgelaufen ist, wurde direkt über Maßnahmen gegen Sozialdumping verhandelt?

9.    Wann wurde mit den acht Staaten, für die die siebenjährige Übergangsfrist für die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit mit 1. Mai 2011 ausgelaufen ist, direkt über Maßnahmen gegen Sozialdumping verhandelt? 

10. Wer hat mit den acht Staaten, für die die siebenjährige Übergangsfrist für die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit mit 1. Mai 2011 ausgelaufen ist, über Maßnahmen gegen Sozialdumping verhandelt? (Bitte um Auflistung der Teilnehmer)

11. Wie ist der jeweilige Stand der Verhandlungen über Maßnahmen gegen Sozialdumping mit den einzelnen Staaten, für die die siebenjährige Übergangsfrist für die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit mit 1. Mai 2011 ausgelaufen ist?

12. Welche Probleme gibt es mit den einzelnen Staaten, für die die siebenjährige Übergangsfrist für die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit mit 1. Mai 2011 ausgelaufen ist, in den Verhandlungen über Maßnahmen gegen Sozialdumping?

13. Welchen Zeitplan gibt es für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gegen Sozialdumping?

14. Laufen bereits Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien, für die im nächsten Erweiterungsschritt die Übergangsfrist für die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit auslaufen wird, über Maßnahmen gegen Sozialdumping?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Wenn ja, wann laufen die Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien über Maßnahmen gegen Sozialdumping?

17. Wenn ja, zwischen wem laufen die Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien über Maßnahmen gegen Sozialdumping?

18. Welche Regelungen greifen, wenn Unternehmer aus EU-Staaten Nicht-EWR-Bürger nach nationalen Gesetzen nur zur Entsendung anstellen (Z.B. wenn eine polnische Firma ukrainische Arbeitnehmer entsendet)?

19. Wie funktioniert der Sanktionsmechanismus, wenn die entsendeten Arbeitnehmer wieder im Ursprungsstaat sind?