860/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Vilimsky, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesministerin für Justiz

betreffend Haftentschädigung für Asylwerber

 

Diese Anfrage wurde schon am 24.9.2008 eingebracht, aber von Ihrer Vorgängerin nicht beantwortet.

 

Die Tageszeitung „Der Standard" vom 28.05.2008 berichtete:
„Aus der Schubhaft befreit, in Italien verschollen
Seit Jahresbeginn werden in Österreich weniger Flüchtlinge in Schubhaft eingesperrt als zuvor. Ein mittelfristiger Erfolg der Höchstgerichte - doch zwei somalischen Cousinen half die Befreiung wenig.

Wien - Dass für sie in Österreich rund 15.000 Euro Haftentschädigung zum Abholen bereitliegen, ahnen Frau A. und Frau H. wohl nicht. Die beiden Cousinen, die als Flüchtlinge gemeinsam aus dem afrikanischen Land Somalia nach Europa gekommen sind, befinden sich irgendwo in Italien - wo genau, weiß hierzulande kein Mensch. (…)“


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage:

1.     Wie vielen Asylwerbern wurde jeweils in den Jahren 2006, 2007 und 2008 eine Haftentschädigung ausbezahlt?

2.     In wie vielen Fällen wurde die Haftentschädigung aufgegliedert auf die Jahre 2006, 2007 und 2008 nicht ausbezahlt?

3.     Wie viel wurde insgesamt pro Jahr in den Jahren 2006, 2007 und 2008 an Haftentschädigung für Asylwerber aufgewandt?

4.     Wie vielen Fremden wurde jeweils in den Jahren 2006, 2007 und 2008 eine Haftentschädigung ausbezahlt?

5.     In wie vielen Fällen wurde die Haftentschädigung aufgegliedert auf die Jahre 2006, 2007 und 2008 nicht ausbezahlt?

6.     Wie viel wurde insgesamt pro Jahr in den Jahren 2006, 2007 und 2008 an Haftentschädigung für Fremde aufgewandt?