8605/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend eigenartige Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Korneuburg

 

Am 12.1.2011 wird Anzeige gegen das Jugendamt Wien erstattet. Am 8.3. bekommt der Anzeiger eine Ladung vom Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zur Einvernahme am 14.3.2011. Am Tag nach der Einvernahme bekommt der Anzeiger die Einstellung des Verfahrens mit Datum vom 10.3.2011.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Warum wurde das Verfahren mit Datum 10.3.2011 eingestellt?
  2. Warum wurde das Verfahren mit Datum 10.3.2011 eingestellt, obwohl erst am 14.3.2011 die Einvernahme stattgefunden hat?
  3. Wie kann dies überhaupt passieren?
  4. Ist es üblich Verfahren einzustellen und trotzdem Einvernahmen durchzuführen?
  5. Wer ist dafür verantwortlich?
  6. Wer gab dem BAK den Auftrag zur Einvernahme?
  7. War der Staatsanwaltschaft Korneuburg die Ladung zur Einvernahme nicht bekannt?
  8. Wenn ja, warum nicht?
  9. Soll diese Vorgehensweise das Vertrauen in die Justiz verbessern?
  10. Welche Ermittlungsschritte wurden überhaupt in diesem Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg gesetzt?
  11. Gab es eine Weisung das Verfahren einzustellen?