8611/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Demonstration gegen das Totengedenken

 

 

Die APA300 vom 8. Mai 2011 berichtete:

„8. Mai - Heftige Proteste gegen Burschenschafter-Gedenken

Utl.: Rund 700 Gegendemonstranten auf dem Heldenplatz, aber keine

      groben Zwischenfälle - Wiener FPÖ-LAbg. Jung sprang für Strache ein

Wien (APA) - Unter heftigen Protesten hat der WienerKorporations-Ring (WKR) am Jahrestag der Kapitulation Hitler-Deutschlands sein "Totengedenken" auf dem Heldenplatz abgehalten. Rund 700 Gegendemonstranten hatten sich neben der Burschenschafterveranstaltung eingefunden, zu groben Zwischenfällen ist es laut Polizei vorerst nicht gekommen. Für FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der seine angekündigte Rede kurzfristig abgesagt hatte, sprang der Wiener FPÖ-LAbg. Wolfgang Jung ein. (…)“

 

Ein unabhängiger Journalist berichtet über den Ablauf der Kundgebung folgendes:

 

Unverständlich blieb auch, warum dieses Jahr der Heldenplatz auch zum Teil für die Gegendemonstranten geöffnet wurde. Dass es zu Konfrontationen kommen musste, war damit wohl klar! Dies bestätigte mir auch einer der Einsatzleiter, der ebenso fassungslos über diese Platzgenehmigung war. Dem Vernehmen nach kam diese Anweisung am Freitag von höchster Stelle und sorgte so für Unverständnis bei den Sicherheitskräften!

Quelle: http://www.wpfp.info/onlineredakteur/

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

  1. Warum wurde die Demonstration gegen das Totengedenken so nah genehmigt?
  2. Wer war dafür verantwortlich?
  3. Hat es diesbezüglich eine Weisung gegeben?
  4. Wenn ja, von wem an wen?
  5. Wäre es möglich gewesen die Demonstration gegen das Totengedenken an einem anderen Standort sattfinden zu lassen?
  6. Warum dieser Strategiewechsel im Vergleich zu früheren Demonstrationen gegen Veranstaltungen des Wiener Korporationsringes?
  7. Warum wurden Demonstrationen in der Nähe von Veranstaltungen des Wiener Korporationsringes mit der Begründung verboten, dass die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet wäre, und in diesem Fall nicht?
  8. Entsprang die Genehmigung der Demonstration in dieser Nähe zum Totengedenken dem Grundsatz der Deeskalation?
  9. War eine Eskalation, immerhin kamen Wurfgeschosse und Knallkörper zum Einsatz, nicht vorhersehbar?
  10. War dies vielleicht beabsichtigt?
  11. Wurden Exekutivbeamte bei diesem Einsatz verletzt?
  12. Wenn  ja, wie viele?
  13. Wenn ja, warum?
  14.  Kam es zu Verhaftungen von Demonstranten?
  15. Wenn ja, aus welchem Grund?
  16. Wurden durch Teilnehmer der Demonstration Sachbeschädigungen verübt?
  17. Wenn ja, welche?