8623/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „Nachforderungen der deutschen Finanz gegenüber österreichischen

PensionistInnen“

Über 150.000 Österreicher haben (auch) in Deutschland gearbeitet und beziehen heute dafür eine deutsche Rente - darunter auch rund 9.500 Salzburger. 2005 gab es in Deutschland Gesetzesänderungen mit der u.a. die Veranlagung neu geregelt wurde, über welche die betroffenen österreichischen PensionistInnen allerdings direkt nie informiert wurden. Jetzt fordern die deutschen Finanzbehörden Steuernachzahlungen: Und zwar für die letzten fünf Jahre und inklusive Zinsen.

Bereits am 1. Jänner 2005 traten in der Bundesrepublik Deutschland neue gesetzliche Bestimmungen über Alterseinkünfte mit neuen Veranlagungs- und Besteuerungsregelungen in Kraft. Die Daten der rund 120 Millionen Rentenbezieher wurden aber erst im Herbst 2009 an die deutschen Finanzämter übermittelt. Seither stellt die Deutsche Finanz Steuer- und Nachzahlungsbescheide aus - auch über Grenzen hinweg. Laut Statistik der Pensionsversicherungsanstalt sind in Österreich 153.164 Personen betroffen, die deutsche Rentenleistungen beziehen, 9.467 davon sind SalzburgerInnen.

Die Rechtslage ist vermutlich klar. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich müssen deutsche Rentenzahlungen auch in Deutschland versteuert werden. In Österreich wird zwar die deutsche Rente nicht versteuert, der Betrag wird aber über den so genannten Progressionsvorbehalt in die Berechnung des Steuersatzes in Österreich miteinbezogen. Das österreichische Einkommen wird damit höher besteuert. Betroffene mit 12.000 Euro Jahreseinkommen sind in Österreich steuerfrei, es fallen aber bei der Dazurechnung der deutschen Rente aufgrund des höheren Steuersatzes jährlich knapp 2.000 Euro Steuer an.


Diese Nachzahlung gilt auch für kleine Renten - beispielsweise mit 300 Euro im Monat, auch in diesen Fällen muss massiv nachgezahlt werden. So fallen auf rund 3.900 Euro Rente im Jahr für fünf Jahre etwa 1.600 Euro Steuer an. Dazu kommen noch einmal fast 160 Euro Zinsen. Dabei trifft die Betroffenen selbst gar keine Schuld an ihrer Misere. Die Daten wurden von den deutschen Rentenversicherungsträgern extrem spät weitergegeben. Und die PensionistInnen wurden vom deutschen Finanzministerium nur unzureichend und verspätet informiert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.              Ist dem Ressort die im Einleitungstext beschriebene Praxis der deutschen Finanz gegenüber in Österreich niedergelassenen PensionistInnen, die eine deutsche Rente beziehen, bekannt?

2.              Erfolgt die Besteuerung dieser Rentenzahlungen durch Deutschland aus Sicht des Ressorts zu Recht?

3.              Ist es tatsächlich richtig, dass diese deutschen Renten von ÖsterreicherInnen in Deutschland versteuert werden müssen?

Wenn ja, wie lautet konkret die Rechtsgrundlage?

4.              Wenn ja, müssen auch Zinsen für die bislang nicht bezahlten Steuern bezahlt werden, obwohl erst jetzt die Steuernachforderungen zugestellt werden?

5.      Wann und wie wurden nach Kenntnis des Ressorts die in Österreich niedergelassenen PensionistInnen über diese deutsche Neuregelung verständigt?


6.              Hat das Ressort die in Österreich niedergelassenen PensionistInnen darüber informiert? Wenn nein, warum nicht?

7.              Wie beurteilt das Ressort die Tatsache, dass der Rentenbetrag über den so genannten Progressionsvorbehalt in die Berechnung des Steuersatzes in Österreich miteinbezogen und das österreichische Einkommen der PensionistInnen damit höher besteuert wurde?

8.   Hat nun die Besteuerung durch Deutschland Auswirkung auf die Steuerberechnung bzw. Steuerzahlung der PensionistInnen in Österreich?

Wenn ja, welche?

9.    Sind deutsche PensionistInnen, die in Österreich gearbeitet und eine österreichische Pension beziehen haben in Österreich steuerpflichtig?

Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

10.  Wie viele deutsche PensionistInnen sind es?

Welche Einnahmen wurden 2008, 2009 und 2010 erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre)?