8639/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Hans Lechner ZT GmbH

 

 

Das Planungsbüro Hans Lechner ZT GmbH steht immer wieder für explodierende Baukosten und fehlende Kontrolle.

 

Hans Lechner ZT GmbH verantworten:

 

·        sieben Großprojekte am Flughafen Wien mit einem Gesamtvolumen von 1,064 Mrd. Euro

·        den Architektur“wettbewerb“ beim Wiener Krankenhaus Nord

·        den Ronacher-Umbau

·        und sind darüber hinaus als Generalplaner beim Eurofighter-Umbau des Tower am Militärflughafen Zeltweg tätig.

 

Wie der Rechnungshofbericht Bund 2011/5 belegt, konnte der Generalplaner IV gerade in Zeltweg überzeugend unter Beweis stellen, dass seine sachlichen Qualifikationen für seine Bestellung keine Rolle gespielt haben können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1.  Wer (welche Person im BMLV) hat die Hans Lechner ZT GmbH für den Umbau des Fliegerhorstes Zeltweg zum Generalplaner bestellt?
  2.  Mit welchen Tätigkeiten wurde Hans Lechner ZT GmbH im Rahmen dieses Projekts beauftragt?
  3.  Aufgabe der Generalplaner waren u.a. Kostenberechnungen. Zu welchen Ergebnissen kamen die von der Hans Lechner ZT GmbH erstellten Kostenberechnungen?
  4.  Warum wurde der Generalplaner auch mit Aufgaben der Projektsteuerung bedacht?
  5.  Der Rechnungshof stellt fest, dass damit das vier Augen-Prinzip verletzt wurde. (s. RH Punkt 27.2., S 332) Warum hat das BMLV diese Verletzung und damit die Ausschaltung der Kontrolle zugelassen?
  6. Der Rechnungshof stellt einleitend fest: „Hauptgründe für die Kostenexplosion waren Fehler und Verzögerungen bei der Planung, Fehler bei der Vergabe, Mängel bei der Kontrolle sowie die Wechselwirkung zwischen Zeitdruck und Verzögerungen.“ Welche dieser „Hauptgründe“ fallen in die Verantwortung der Hans Lechner ZT GmbH?
  7.  Wie hoch war das Honorar für die Hans Lechner ZT GmbH?
  8.  Warum wurden durch die Generalplaner verbotene Ausführungsvarianten zugelassen und damit bestimmte Firmen begünstigt?
  9.  „Beim Generalplanervertrag Tower (Generalplaner IV), bei dem der Auftragnehmer seiner Kalkulation das gesamte Leistungsbild der Honorarordnung zugrundelegte, empfahl der Rechnungshof dem BMLVS, nicht erbrachte Teilleistungen der Projektsteuerung bei der Abrechnung nicht zu vergüten.“ (RH S 332) Welche nicht erbrachten Leistungen hat die Hans Lechner ZT GmbH in Rechnung gestellt?
  10.  Durch die Tätigkeit der Hans Lechner ZT GmbH dürfte dem BMLV hoher Schaden entstanden sein. Haben Sie Schritte eingeleitet, um Ansprüche des BMLV gegen Hans Lechner ZT GmbH geltend zu machen?