8641/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.05.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst
betreffend versteckte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Kollektivverträgen
Die enormen Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern in Österreich von durchschnittlich bis zu 40% haben zahlreiche Ursachen. Eine davon dürfte das versteckte Diskriminierungspotential in Kollektivverträgen sein, das weit über die Frage der Anrechnung Karenzzeiten im Gehaltsschema hinaus geht.
Selbst im Nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern aus der Frauensektion des Bundeskanzleramts heißt es auf S. 45: „Die Trennung des Arbeitsmarktes in schlechter bezahlte frauendominierte und höher bezahlte männerdominierte Branchen lässt die Vermutung zu, dass im kollektivvertraglichen Bereich versteckte Diskriminierung nicht auszuschließen ist. Von maßgeblicher Bedeutung sind daher gemeinsame Initiativen mit den Sozialpartnern zur Analyse bestehender Kollektivverträge auf verstecktes Diskriminierungs-potential sowie zur Erarbeitung neuer, analytischer, geschlechtergerechter Bewertungs-kriterien, um das Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit nachhaltig sicher zu stellen. Diese diskriminierungsfreien Arbeitsbewertungssysteme müssen auch mittelbare Diskriminierungen, wie sie zum Beispiel durch Unterbewertung von Tätigkeiten und Anforderungen entstehen, ausschließen.“
Doch bei den konkreten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt wird die Anerkennung von Ausbildungen im Kollektivvertrag nur bei zwei von 55 Maßnahmen (bei Kindergärten und Pflege) als ein Unterpunkt angeführt. Ansonsten wird im Rahmen dieser 55 Maßnahmen nichts gegen das versteckte Diskriminierungspotential von Kollektivverträgen unternommen. Nicht einmal die in der Einleitung des NAP auf S. 46 angeführten Punkte, wie die Sensibilisierung von KollektivvertragsverhandlerInnen oder die Gleichverteilung der Geschlechter in den Verhandlungen, finden sich im Katalog der konkrete Maßnahmen wieder.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: