8643/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Einnahmen der Justiz durch Gerichtsgebühren
Wer gerichtliche Leistungen in Anspruch nimmt, muss Gerichtsgebühren zahlen. In den letzten beiden Jahren wurden Gerichtsgebühren allerdings vielfach erhöht oder neu geschaffen. So sind beispielsweise bestimmte Angelegenheiten im sensiblen Bereich der Sachwalterschaft oder beim Besuchsrecht gebührenpflichtig geworden. Besonders bei den Kopierkosten stehen die Gebühren in keinerlei argumentierbaren Zusammenhang mit dem durch das Kopieren verursachten Kostenanfall.
Die Finanzierung der Justiz ist wichtig.
Gebührentreiberei, die nichts mehr mit den realen Kosten der Gerichte zu
tun hat, ist ungerecht und ein Griff in die Taschen der BürgerInnen.
Es ist Aufgabe des Staates seinen BürgerInnen ein funktionierendes
Justizsystem zur Verfügung zu stellen und es für alle
Rechtschutzsuchenden zugänglich zu machen. Dafür muss der Staat
ausreichend Mittel zur Verfügung stellen. GebührenzahlerInnen sind ohnehin
auch SteuerzahlerInnen. Eine übergebührende Doppelbelastung darf in
der Justiz nicht Platz greifen. Sie könnte zu einer gefährlichen
Barriere für die BürgerInnen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie gliedern sich die Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bundesimmobiliengesetz (Ansatz 1/13018, AB 42) in der Gesamthöhe von 63.297.939,46 Euro des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2010 auf Mieten/Betriebskosten für OGH/Justizbehörden/Justizanstalten/Bewährungshilfe auf?
sich die Einnahmen insbesondere auf die Voranschlagsposten Zivilprozesse/Exekutionen auf bewegliches Vermögen und anderes/Exekutionen auf unbewegliches Vermögen/Konkursverfahren/Ausgleichs- und reorganisationsverfahren/Firmenbuch/Strafsachen/Pauschalkostenbeiträge (Diversion)/Außerstreit- und Justizverwaltungssachen/Ablichtungen und Abschriften/Elektr. Gebühreneinzug gemäß AEV/Sonstige auf?
3. Sind in den Einnahmen durch Gerichtsgebühren des Jahres 2010 in der Höhe von 708.192.376,20 Euro auch die Erlöse für hoheitliche Leistungen des Obersten Gerichtshofes und der Generalprokuratur mitumfasst?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Aus der Anfragebeantwortung 7133/AB geht hervor, dass im Jahr 2009 656.257.522,24 Euro an Gerichtsgebühren eingenommen wurden. Auf welche Voranschlagsposten des VA-Ansatzes 2/13204 teilen sich die Einnahmen in welcher Höhe auf?
6. Sind in den Einnahmen aus Gerichtsgebühren des Jahres 2009 auch erfolgswirksame Einnahmen des VA-Ansatzes 2/13104 mitenthalten?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Sind in den Einnahmen aus Gerichtsgebühren des Jahres 2009 auch Einnahmen aus Ablichtungen und Abschriften bei den Justizbehörden in den Ländern inkludiert?
9. Aus der Anfragebeantwortung 7133/AB geht hervor, dass im Jahr 2008 637.906.654,70 Euro an Gerichtsgebühren eingenommen wurden. Warum sind hier die Einnahmen aus Ablichtungen und Abschriften bei den Justizbehörden in den Ländern nicht inkludiert?