8646/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Freundschaftsdienste des ehemaligen ÖBB-Managergespanns Huber-Nigl: ÖBB-Top-Job für Sohn eines Managerfreundes

 

 

Der von Schwarzblau engagierte und unter Rotschwarz trotz gegenteiliger Rechnungshof-Anregung nicht abberufene, sondern mit Millionen-Euro-Luxuszahlungen verabschiedete ÖBB-Ex-Chef Mag. Martin Huber dürfte bis heute in mehrerlei Hinsicht für vermeidbare Mehrkosten für die ÖBB sorgen.

 

So soll sich Mag. Huber persönlich für die Beschäftigung des Sohnes von Telekom-Austria-Ex-Chef Sundt, Herrn Thomas Sundt, bei den ÖBB eingesetzt und diesem einen hochdotierten Vertrag in Sondervertrags-Dimension zugeschanzt haben.

 

Sundt jun. ist seit einigen Jahren in der ÖBB Werbecenter GmbH tätig und führt sich selbst zB bei Sozialen Netzwerken wie Facebook und Xing als „Abteilungsleiter“ mit „Führungsposition“.

 

Kreisen zufolge musste Sundt jun. zwar ein Aufnahmegespräch führen, soll jedoch selbst über dieses Gespräch sehr enttäuscht gewesen sein und selbst nicht geglaubt haben, einen Job bei den ÖBB zu bekommen.

 

Jedoch sollen sich Mag. Huber und sein „Mann fürs Grobe“, der für Personalien zuständige ÖBB-DLG-Geschäftsführer Ing. Franz Nigl - vor seinem umstrittenen und für die Allgemeinheit dank zahlreicher verlorener Arbeitsgerichts-Prozesse teuren ÖBB-Wirken selbst lange in ähnlicher Rolle bei der Telekom Austria unter Sundt sen. tätig - persönlich eingesetzt haben, um Sundt jun. mit „Sondervertrag“ in die ÖBB zu setzen.

 

In der Huber-Nigl-Zeit kam es auch zu fragwürdigen Auftragsvergaben – Nigl war auch für den Konzerneinkauf zuständig – in Richtung Telekom Austria, die gerade derzeit den „Kleinen Untersuchungsausschuss“ (Ständiger UA des RH-Ausschusses) im Parlament beschäftigen. Bemerkenswerte familiäre Geschäftsbeziehungen von Ex-ÖBB-Chef Huber mit einem auch im ÖBB-Aufsichtsrat tätigen Telekom-Austria-Vorstandsmitglied ergänzen das Bild.

Die jüngste Katastrophenbilanz der ÖBB führte einmal mehr überdeutlich vor Augen, dass dieses für Österreich so wichtige Unternehmen sich längst keine vermeidbaren Kosten mehr für Freunderl-Beschäftigung, Freunderl-Geschäfte und dergleichen leisten kann und darf.

Lückenlose Aufklärung dieser fragwürdigen Huber-Nigl-ÖBB-Personalie ist daher dringend geboten.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wurde Herr Sundt jun. bei den ÖBB mit einem Sondervertrag angestellt? Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?

 

  1. Was waren seine Qualifikationen für diesen Job?

 

  1.  Wer hat seitens der ÖBB die Unterschrift für diesen Dienstvertrag geleistet?

 

  1. Gab es eine Weisung betreffend den Abschluss dieses Dienstvertrages seitens des ÖBB-Managements (Holding oder Teilfirmen), wenn ja durch wen?

 

  1. Mit welchen Sonderprivilegien ist die Beschäftigung bzw. der Dienstvertrag verbunden, beispielsweise hinsichtlich häufiger Freizeitaktivitäten in der Dienstzeit, die die konkrete Tätigkeit möglicherweise sogar überwiegen?

 

  1. Welches monatliche Gehalt ist mit dem Dienstvertrag von Herrn Sundt jun. verbunden, und warum ist dieses so hoch?

 

  1. Entspricht dieses Gehalt dem einer/s gleichwertigen Angestellten (Schema/Dienstbezug) bei den ÖBB?

 

  1. Hat es eine Ausschreibung für diesen Job gegeben? Wenn ja, wie viele andere BewerberInnen waren zu verzeichnen, welche Qualifikationen konnten diese jeweils vorweisen und warum ging Sundt jun. trotzdem als Sieger hervor?

 

  1. Sollte es keine Ausschreibung gegeben haben: Warum wurde Sundt jun. nominiert und für ihn ein Jobprofil erfunden?

 

  1. Hat Sundt jun. diesen Job der Freundschaft seines Vaters mit dem damaligen ÖBB-Chef Martin Huber + ÖBB-DLG-Chef Franz Nigl (Ex-Telekom-Angestellter von Sundt sen.) zu verdanken?

 

  1. Was a) haben Sie wann im einzelnen unternommen, b) werden Sie bis wann im einzelnen unternehmen, um in fragwürdigen Freundschafts-Personalien begründete vermeidbare Kosten bei den ÖBB, für die absehbar entweder die ÖBB-KundInnen oder die steuerzahlende Allgemeinheit (oder beide) geradestehen müssen, abzustellen und für die Zukunft auszuschließen?