8649/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Unterbringung von jüngeren Menschen in Alten- und Pflegeheimen

 

Immer wieder werden Menschen mit Behinderungen, die jünger als 65 Jahre alt sind, in Alten- oder Pflegeheimen untergebracht, meist gegen ihren Willen und wegen fehlender mobiler Unterstützungsleistungen.

In den Alters- und Pflegeheimen leben sie isoliert und abseits der Gesellschaft.

Dies widerspricht klar der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, die eine unabhängige Lebensführung und freie Wahl des Aufenthaltsortes vorsieht.

Auch Wohngruppen und Wohngemeinschaften für junge Menschen mit Behinderungen in Alters- und Pflegeheimen sind nicht menschenrechtskonform, da sich die BewohnerInnen an die Altenheimregeln halten, und massive Eingriffe in die Privatsphäre hinnehmen müssen.

Trotz Bekanntwerdens einzelner Fälle wird das Thema im Bericht zur Lage behinderter Menschen in Österreich nicht erwähnt.

Im ersten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen heißt es bezugnehmend auf eine Stellungnahme der Selbstbestimmt Leben Initiative: „Manche behinderten Menschen würden in großen Behindertenheimen oder sogar in Alten- und Pflegeheimen leben, obwohl das nicht ihren Vorstellungen entspreche“.

Auch die ÖAR erwähnt in ihrem Bericht zur Umsetzung der UN-Konvention, dass behinderte Menschen zu Teil in Alters- und Pflegeheimen untergebracht werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)  Wie hoch ist die Zahl der Menschen mit Behinderungen unter 65, die in Alten- und Pflegeheimen untergebracht sind?

 

2)  Werden Sie im Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen auf diese Problematik eingehen?


3)  Welche Maßnahmen werden Sie treffen, dass zukünftig niemand unter 65 in Alten- und Pflegeheimen leben muss?

 

4)  Werden Sie in Wohngruppen und Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen, die Alten- und Pflegeheimen angeschlossen sind, auflösen?

 

5)  Gibt es bereits einen Plan für den Aufbau dezentraler und individualisierter Unterstützungsmodelle für diese Personengruppe?