8656/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Webseite für Klarheit bei Kennzeichnung

 

 

ooe.orf.at berichtete am 17.5.2011:

"Webseite für Klarheit bei Kennzeichnung
Auf einer deutschen Webseite können Konsumenten ab Juni irreführende Produktbezeichnungen bei Lebensmitteln an den Pranger stellen. Die Lebensmittelindustrie läuft dagegen Sturm.

Konsumenten können Produkte melden
Die Idee der Homepage ist einfach: Konsumenten können Produkte melden, durch deren Aufmachung oder Kennzeichnung sie sich getäuscht oder in die Irre geführt fühlen.
Die Verbraucherzentrale prüft dann die Sachlage und lädt auch den Hersteller dazu ein, eine Stellungnahme abzugeben. Beides wird dann auf der Homepage veröffentlicht, die Konsumenten können sich ein Bild über das jeweilige Produkt machen.

Klagsdrohungen gegen Betreiber
Die Lebensmittelindustrie ist von der Webseite alles andere als begeistert, es gab sogar schon Klagsdrohungen gegen die Betreiber.

Auch für Österreicher interessant
Laut Georg Rathwallner von der Arbeiterkammer Oberösterreich könnte die Internet-Seite auch für die österreichischen Konsumenten interessant werden, weil sehr viele Fertigprodukte sowohl in Österreich als auch in Deutschland identisch zum Verkauf angeboten werden.
Interessierte Konsumenten können sich aber bereits jetzt bei der Arbeiterkammer über die Inhaltsstoffe der Nahrungsmittel informieren. Neben der telefonischen Auskunft findet man auf der Homepage der Arbeiterkammer unter anderem eine Liste der E-Nummern - also der Lebensmittel-Zusatzstoffe - und andere Informationen zum Thema Lebensmittel."

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erneut folgende

 


 

                                                     Anfrage

 

 

  1. Ist eine derartige Webseite aus Sicht des Konsumentenschutzes auch in Österreich denkbar?
  2. Werden Sie in Ihrem Ressort eine derartige oder ähnliche Informations-Webseite einführen?
  3. Was werden Sie unternehmen um den Konsumenten vor irreführender Produktkennzeichnung zu schützen?