8656/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.05.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Webseite für Klarheit bei Kennzeichnung
ooe.orf.at berichtete am 17.5.2011:
"Webseite für Klarheit bei Kennzeichnung
Auf einer deutschen Webseite können Konsumenten ab Juni
irreführende Produktbezeichnungen bei Lebensmitteln an den Pranger
stellen. Die Lebensmittelindustrie läuft dagegen Sturm.
Konsumenten können Produkte melden
Die Idee der Homepage ist einfach: Konsumenten können
Produkte melden, durch deren Aufmachung oder Kennzeichnung sie sich
getäuscht oder in die Irre geführt fühlen.
Die Verbraucherzentrale prüft dann die Sachlage und lädt
auch den Hersteller dazu ein, eine Stellungnahme abzugeben. Beides wird dann
auf der Homepage veröffentlicht, die Konsumenten können sich ein Bild
über das jeweilige Produkt machen.
Klagsdrohungen gegen Betreiber
Die Lebensmittelindustrie ist von der Webseite alles andere als
begeistert, es gab sogar schon Klagsdrohungen gegen die Betreiber.
Auch für Österreicher interessant
Laut Georg Rathwallner von der Arbeiterkammer Oberösterreich
könnte die Internet-Seite auch für die österreichischen
Konsumenten interessant werden, weil sehr viele Fertigprodukte sowohl in
Österreich als auch in Deutschland identisch zum Verkauf angeboten werden.
Interessierte Konsumenten können sich aber bereits jetzt bei
der Arbeiterkammer über die Inhaltsstoffe der Nahrungsmittel informieren.
Neben der telefonischen Auskunft findet man auf der Homepage der Arbeiterkammer
unter anderem eine Liste der E-Nummern - also der Lebensmittel-Zusatzstoffe -
und andere Informationen zum Thema Lebensmittel."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erneut folgende
Anfrage