8657/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Babyklappe / anonyme Geburt

 

steiermark.orf.at berichtete unlängst über die Babyklappe am LKH Graz. Dem Bericht zu Folge wäre diese Babyklappe in ihrer zehnjährigen Geschichte zwei Mal in Anspruch genommen worden. Die ebenso seit zehn Jahren bestehende Möglichkeit der anonymen Geburt sei hingegen von bereits über 80 Frauen genutzt worden.

Mütter, welche ihr Kind weggeben, wären keine Rabenmütter, sondern Frauen in Notlagen, die möchten dass ihr Kind gut aufwachse.

"In der Regel übernimmt das Jugendamt einmal die Verantwortung für das Kind und sucht geeignete Pflegeeltern, die dann später Adoptiveltern werden, und die das Kind, sobald das möglich ist, aus dem Krankenhaus zu sich bekommen und liebevoll betreuen" , zitierte steiermark.orf.at Frau Christa Pletz – die Leiterin der Caritas-Kontaktstelle Anonyme Geburt-Babyklappe.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend  folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Babyklappen gibt es bundesweit? (aufgegliedert auf Einrichtungsdatum und Standort)
  2. In wie vielen und welchen medizinischen Einrichtungen wird die Möglichkeit einer anonymen Geburt angeboten? (aufgegliedert auf Standorte und Datum der Einrichtung)
  3. Wie viele Neugeborene wurden in den jeweiligen Babyklappen seit deren Bestehen abgegeben? (aufgegliedert auf Datum und Standort der Babyklappen)
  4. Wie viele Mütter nutzten die Möglichkeit einer anonymen Geburt? (aufgegliedert auf Standorte und Datum der Geburt)
  5. Wer übernimmt die Verantwortung für diese Kinder und was geschieht in weiterer Folge mit diesen?

 

  1. Was geschieht mit diesen Kindern, sollten sich keine Pflege-/ Adoptiveltern finden?
  2. Wurden abgegebene / anonym geborene Kinder an im Ausland ansässige Pflege-, bzw. Adoptiveltern weitergeben?
  3. Wenn ja, warum?
  4. Wenn ja, wie viele Kinder?
  5. Wenn ja, wer überprüft das Wohlergehen dieser Kinder?
  6. Was unternehmen Sie als Familienminister um den betroffenen Müttern in ihren Notlagen zu helfen und diese derart zu unterstützen, dass sie ihre Kinder nicht weggeben?