8659/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Verleihung von Österreichischen Schwimmerabzeichen (ÖSA) und Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichen (ÖRSA)

 

 

Das Sportministerium verleiht im Wege der Auslobung gemäß § 12 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 zur Förderung einer allgemeinen Grundausbildung im Schwimmen das "Österreichische Schwimmerabzeichen" und als Anerkennung und Kenntlichmachung für nachgewiesene Kenntnisse und Fähigkeiten zur Errettung aus Wassernot das "Österreichische Rettungsschwimmerabzeichen". Das Sportministerium bezweckt durch die Verleihung des "Österreichischen Schwimmerabzeichens" die Förderung einer allgemeinen Grundausbildung im Schwimmen und die Vorbereitung auf das Rettungsschwimmen. Die Verleihung des "Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichens" soll der Hebung der Einsatzbereitschaft zur Lebensrettung an Badeplätzen und Gewässern im Interesse der Allgemeinheit dienen.

Laut einem Erlass des Bundeskanzleramtes obliegen die Durchführung der erforderlichen Ausbildung, der Prüfungen und die Evidenzhaltung dem Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs/Wasserrettung, dem Österreichischen Jugendrotkreuz (Österreichischen Roten Kreuz) und der Österreichischen Wasser-Rettung, sowie im jeweiligen Dienstbereich dem Bundesministerium für Landesverteidigung und dem Bundesministerium für Inneres. (Bundeskanzleramt, Erlass Zahl 704.730/0004-VI/4/2005)

Die oben genannten Organisationen sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Österreichisches Wasserrettungswesen (ARGE-ÖWRW).

Für andere bundesweit operierende Schwimmorganisationen und Verbände ist es unmöglich Schwimmerabzeichen zu vergeben bzw. zu verleihen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 


 

Anfrage

 

 

1.     Wie viele Schwimmerabzeichen und Rettungsschwimmerabzeichen wurden im Jahr 2010 vergeben?

2.     Wie viele Schwimmerabzeichen und Rettungsschwimmerabzeichen wurden im Jahr 2011 bis zum Stichtag 16. Mai 2011 vergeben?

3.     Welche Organisationen führten die für die Verleihung notwendigen Prüfungen im Jahr 2010 durch?

4.     Welche Organisationen führten die für die Verleihung notwendigen Prüfungen im Jahr 2011 durch?

5.     Gibt es neben den oben genannten Mitgliedern der ARGE-ÖWRW andere Organisationen in Österreich die Schwimmer- bzw. Rettungsschwimmerabzeichen vergeben?

6.     Wenn ja, welche?

7.     Welche Voraussetzungen muss eine Organisation erfüllen, um Schwimmer- bzw. Rettungsschwimmerabzeichen verleihen zu dürfen?

8.     Wie hoch waren die im Jahr 2010 ausbezahlten Förderung seitens ihres Ministeriums an die ARGE-ÖWRW?