8660/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Strutz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Nichtausschreibung der eMedikation

 

 

Die Tageszeitung Kurier hat am 18. Mai 2001 unter anderem folgendes berichtet:

 

eMedikation: Geldstrafe für den Hauptverband

Pilotprojekt - Verträge ohne Ausschreibung / Vergabe war widerrechtlich

 

In drei Bundesländern läuft ein Probebetrieb, 2012 sollte die eMedikation österreichweit eingeführt werden. Doch es gibt nicht nur technische "Kinderkrankheiten", wie Hauptverbandschef Hans-Jörg Schelling kürzlich einräumen musste. Wie der KURIER erfahren hat, war auch die Auftragsvergabe widerrechtlich. Der Hauptverband muss eine saftige Strafe zahlen.

Die Vorgeschichte: Mit eMedikation ist gemeint, dass alle Medikamente, die ein Patient vom Arzt verschrieben bekommt oder sich rezeptfrei in der Apotheke holt, elektronisch erfasst werden. Damit können unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen vermieden werden. Der Schlüssel zur Datenbank ist die eCard.

Seit 1. April läuft ein Pilotprojekt in Oberösterreich, Tirol und Wien. Derzeit nehmen 87 Ärzte, 53 Apotheken und knapp 3600 Patienten teil. Am Ende des Probelaufes sollten es 50.000 Patienten sein. Der Ausbau muss aber vorerst gestoppt werden.

Eine Tiroler Software-Firma hat die Vergabe beeinsprucht, weil die Verträge ohne Ausschreibung vergeben wurden. Das Bundesvergabeamt gab dem Antragsteller recht: Laut einem Bescheid vom 13. Mai 2011 (der dem KURIER vorliegt) war die Vergabe "rechtswidrig". Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger muss 24.000 Euro Strafe zahlen. Und das Pilotprojekt kann nicht weiter ausgebaut werden. Es wird zu Verzögerungen kommen.

Dass das Projekt beeinsprucht wurde, ist wenig verwunderlich. Es geht dabei um viel Geld. Allein die Kosten für den Probebetrieb belaufen sich auf mehr als drei Millionen Euro.

 

Dazu stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit nachfolgende


 

Anfrage

 

1.    Seit wann ist Ihnen die nicht ordnungsgemäße Auftragsvergabe des Probebetriebs der eMedikation, d.h. der Umstand der Nichtausschreibung, bekannt?

2.    Aus welchen Gründen ist keine Ausschreibung erfolgt?

3.    Wer hätte die Ausschreibung durchführen müssen?

4.    Wie viele Unternehmen haben sich nach Bekanntwerden des geplanten Probebetriebes um dieses Projekt beworben?

5.    An wen und mit welcher Begründung wurde der Probebetrieb ohne Ausschreibung vergeben?

6.    Wie hoch sind bislang die Kosten für die nicht ausgeschriebenen aber vergebenen Aufträge?

7.    Wie hoch wären die entsprechenden Kosten bei der Vergabe an Alternativanbieter gewesen?

8.    Worin haben sich die einzelnen Angebote unterschieden?

9.    Wie hoch ist der finanzielle Schaden für das Projekt eMedikation bzw. der finanzielle Schaden aufgrund des Projektstopps samt verhängter Strafzahlung?

10. Inwieweit hat es bislang im Zuge des Projektes ELGA Vergaben gegeben?

11. An wen und welche konkreten Leistungen wurden zu welchem Preis bislang Vergaben durchgeführt?

12. Wurden diese Vergaben im Rahmen ELGA ordnungsgemäß ausgeschrieben?

13. Wenn ja, wann bzw. mit welchen konkreten Wortlaut wurden die bisherigen Ausschreibungen durchgeführt?

14. Wenn nein, weshalb hat man bislang auch beim Projekt ELGA auf die Durchführung von Ausschreibungen verzichtet?

15. Wer ist für die Durchführung der Ausschreibungen im Zuge von ELGA zuständig?

16. Wer ist für die Vergabeentscheidungen im Rahmen von ELGA zuständig?