8664/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.05.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Pflichtdeutschkurse, Erfüllung der "Integrationsvereinbarung"

 

Grundsätzlich mussten Drittstaatsangehörige (Nicht EU-BürgerInnen) bisher die „Integrationsvereinbarung“ (IV) durch Besuch von rund 375 Unterrichtsstunden binnen fünf Jahren ab Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nachweisen und eine erfolgreiche Deutschprüfung  ablegen. Durch die mit 1. Juli 2011 in Kraft tretende Novelle wurden die Deutschanforderungen im Rahmen der Integrationsvereinbarung („IV“) nochmals in die Höhe geschraubt – die A2 Prüfung, für die bisher 5 Jahre zur Verfügung standen, muss nun binnen 2 Jahren abgelegt werden. Nach 5 Jahren muss eine B1 Prüfung absolviert werden, um den Daueraufenthalt zu erlangen. Diese Gesetzesänderung erfolgte ohne vorherige Evaluierung der bereits bestehenden Kurse und Sprachprüfungen. Sie wird aufgrund der massiven Kürzung der finanziellen Unterstützung bei gleichzeitiger massiver Erhöhung der Anforderungen zudem für einkommensschwächere Schichten zu einem unüberwindbaren Integrationshindernis werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.  Wie viele Drittstaatsangehörige haben in den Jahren 2010 und 2011 (bis einschließlich Juni), aufgeschlüsselt auf die zwei Jahre, die IV erfüllt?

 

2.  Wie viele IV-pflichtige Drittstaatsangehörige haben in den Jahren 2010 und 2011 (bis einschließlich Juni), aufgeschlüsselt auf die zwei Jahre, die IV nicht erfüllt?

 

3. Wie viele der Drittstaatsangehörigen, die in den Jahren 2010 und 2011 (bis einschließlich Juni), aufgeschlüsselt auf die zwei Jahre, die IV nicht erfüllt haben, haben dies aufgrund

a)    Nicht- Teilnahme an Kursen des Moduls 1 oder des Moduls 2?

b)    Nichtbestehens der Abschlussprüfung des Moduls 1 oder des Moduls 2?


4.  Bei wie viele Drittstaatsangehörigen, die die IV 2010 und 2011 (bis einschließlich Juni) nicht erfüllt haben, wurde sodann ein aufenthaltsbeendendes Verfahren eingeleitet?

 

5.  Wie viele dieser Verfahren endeten mit Ausweisungen?

 

6.  Bei wie vielen führte  Durchfallen beim Sprachtest zur Ausweisung der Person?

 

7.  Bei wie vielen führt Nichtbesuch der Kurse zur der Ausweisung der Person?

 

8.  In welchen Bundesländern erfolgte die Ausweisung der Personen?

 

9.  Wurden die ausgewiesenen Personen abgeschoben? Wenn ja, nach welcher Aufenthaltsdauer in Österreich (aufgeschlüsselt nach Personen)?

 

10. Über wie viele Personen wurde 2010 bis 2011 (einschließlich Juli) aufgrund der Nichterfüllung der IV mit einer Verwaltungsstrafe gemäß §77 Abs. 1 Z.3 NAG verhängt?

 

11. Wie viele Drittstaatsangehörige haben in den Jahren 2010 und 2011 (bis einschließlich Juni) den vorgeschriebenen Alphabetisierungskurs (Modul 1) besucht bzw. erfolgreich abgeschlossen?

 

12. Wie viele Drittstaatsangehörige haben in den Jahren 2010 und 2011 (bis einschließlich Juni) den vorgeschriebenen Alphabetisierungskurs (Modul 1) nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. nicht besucht?

 

13. Wie viele Drittstaatsangehörige haben in den Jahren 2010 und 2011 (bis einschließlich Juni)  den vorgeschriebenen Deutsch-Integrationskurs (Modul 2) besucht bzw. erfolgreich abgeschlossen?

 

14. Wie viele Drittstaatsangehörige haben in den Jahren 2010 und 2011 (bis einschließlich Juni)  den vorgeschriebenen Deutsch-Integrationskurs (Modul 2) nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. nicht besucht?

 

15. Ziel der IV ist es gemäß Art 14 (1) NAG, die Befähigung zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu erwerben. Woran konkret wird diese Befähigung gemessen?

 

16. Gibt es außer der Deutschkenntnisse auch noch andere Kriterien, die zur Erlangung der Befähigung zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich führen können?

    a) Falls ja, welche sind das?

    b) Falls nein, weshalb nicht?

 

17. Wurde bei den ausgewiesenen Personen überprüft, ob sie die Befähigung zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich auch ohne Absolvierung eines Deutschkurses haben?

   a) Falls ja, welche sonstigen Kriterien wurden hier überprüft?

   b) Falls nein, weshalb nicht?

 


18. Ab 1. Juli wird das im IV geforderte Sprachniveau auf A2 (Modul 1) und B1 (Modul 2) angehoben. Wie viele Mehrstunden für Deutschkurse werden durch diese Anhebung notwendig?

 

19. Welcher Kostenaufwand wird durch diese Anhebung pro Jahr, pro Person als auch insgesamt, entstehen? 

 

20.  Wer wird die Kosten für diese Anhebung von Sprachstunden tragen und in welchem Ausmaß?

 

21. Werden einkommensschwache Personen bei den vorgesehen Sprachkursen sowohl in Modul 1 neu als auch in Modul 2 neu (ab 1. Juli 2011) finanziell unterstützt werden?

 a) Falls ja, in welchem Ausmaß?

 b) Falls nein, weshalb nicht?

 

22. Sind kostenlose Sprachkurse angedacht?

 

23. Nach Erkenntnissen der Sprachpädagogik setzt der Spracherwerb neben der Motivation auch geeignete Rahmenbedingungen – wie zB ein differenziertes und ausreichendes Angebot an Sprachkursen - voraus. Was werden Sie unternehmen, um diese im Rahmen des IV sicherzustellen?

 

24. Weshalb wurden die bisher vorgesehenen Sprachkurse keinerlei Evaluierung unterzogen, obwohl dies im Prozess Nationaler Aktionsplan für Integration von allen NGOs und kirchlichen Organisationen eingefordert wurde und obwohl eine Anhebung des Sprachniveaus erfolgt ist?

 

25. Planen Sie eine Evaluierung im Rahmen der IV  geforderten Sprachkurse?

a)    Falls ja, wie und wann, falls nein weshalb nicht?

 

26. Wird es ab 1. Juli zusätzliche  bzw. spezielle Sprachkursangebote für Berufstätige und AlleinerzieherInnen geben?

 

27. Wie viele Stunden sind für das Modul 1 neu (nach 1. Juli 2011) zu absolvieren?

 

28. Wie viele Stunden sind für das Modul 2 neu (nach 1. Juli 2011) zu absolvieren?

 

29. Wie viel wird künftig eine Person, die

a)    (nachgezogene) Familienangehörige

b)    Erstzugezogene ist

für die Absolvierung des Modul 1-Kurses (angenommen er schafft Modul 1 nicht schon binnen 18 Monaten) zahlen müssen?

 

30. Wie viel wird künftig eine Person, die

c)    (nachgezogene) Familienangehörige

d)    Erstzugezogene ist

für die Absolvierung des Modul 2-Kurses (angenommen er schafft Modul 1   nicht schon binnen 18 Monaten) zahlen müssen?


31. Wie viel wird künftig eine Familie, bestehend aus Ehemann, nachgezogener Ehefrau und zwei Kindern, für die Absolvierung der Integrationsvereinbarung zahlen müssen?

 

32. Wie viele Personen haben 2010 und 2011 (bis einschließlich Juni)  um einen Aufschub für die Erfüllung der IV angesucht und wie viele davon haben einen Aufschub erhalten?

 

33. Was waren 2010 und 2011 (bis einschließlich Juni)  die häufigsten Gründe für die Gewährung eines Aufschubs?

 

34. Wie viele Orientierungsgespräche gemäß §14 Abs. 7 NAG gab es 2010 und 2011 (bis einschließlich Juni) ?

 

35. Was sehen Sie für Einwanderungswillige aus jenen Ländern und Regionen vor, in denen es kein Institut iSd. § 9 Integrationsvereinbarungs-Verordnung gibt, an dem man die deutsche Sprache vor Einreise erlernen kann (wie z.B. Goethe Institut)?

 

36. Nach Erkenntnissen der Sprachpädagogik setzt der Spracherwerb neben der Motivation auch geeignete Rahmenbedingungen voraus. Was werden Sie unternehmen, um diese für Menschen im Ausland sicherzustellen?