8666/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Drin Gabriela Moser, Maga Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

betreffend Ex-post-"Umweltverträglichkeitsprüfung" für gesetzwidrig ohne UVP abgeführte Ausbauten am Flughafen Wien-Schwechat

 

 

 

 

Der in den letzten Jahren forcierte Ausbau des Flughafen Wien, darunter der „Skylink“, wurde niemals einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Das hat die EU-Kommission anlässlich eines Vertragsverletzungsverfahrens festgestellt und mit der Republik Österreich vereinbart, dass eine nachträgliche UVP durchzuführen ist, die soweit als möglich den Vorschriften einer UVP entsprechen muss. Entsprechend einem von der Flughafen Wien AG erstellten Konzept wurde im Jahre 2009 durch die Flughafen Wien AG ein „Ex-Post Umweltverträglichkeitsbericht“ (Ex-Post UVB) erstellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zu diesem Ex-Post UVB konnte die betroffene Bevölkerung Stellung nehmen. Diese Stellungnahmen waren an das Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie zu richten.

 

Wie das weitere Verfahren über diesen Ex-Post UVB aussehen soll, ist weder den Veröffentlichungen des Ministeriums zu entnehmen, noch sonst wie in Erfahrung zu bringen. Insbesondere fehlt jegliche Information dazu, in welcher Form welche Behörde über den Ex-Post UVB entscheiden wird, und wer aller dazu berechtigt sein wird, diese Entscheidung im Instanzenweg überprüfen zu lassen.

 

Sowohl der EU-Ombudsmann als auch der österreichische Rechnungshof sind mittlerweile zu dem Schluss gekommen, dass das bisher durchgeführte Ex-Post UVB-Verfahren nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen (ex ante) UVP entspricht, sondern ein Sonderverfahren „zur Abwehr eines Vertragsverletzungsverfahrens“ darstellt und „hinsichtlich der Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und des Rechtsschutzes … nicht dem Standard eines UVP-Verfahrens“ Genüge tut (zitiert aus dem Bericht des Rechnungshofs „Flughafen Wien AG; Projekt Skylink“, GZ Niederösterreich 2011/1, RZ 65.1 f; siehe weiters die Presseaussendung des EU-Ombudsmanns vom 14. Dezember 2009[1] zur Beschwerde 1010/2008 und der Auftrag an die Kommission vom 6. Mai 2011, ihre Akten vorzulegen, zur Beschwerde 2591/2010).


Die Grünen thematisierten die fehlende Verbindlichkeit der Ex-Post UVP bereits in ihrer Anfrage Nr 1996/J vom 7. Mai 2009. Die Fragen an die Ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie lauteten:

 

„4) Welche verbindlichen Konsequenzen wird diese „ex-post-UVP“ haben, wenn sich – was zu erwarten ist – herausstellt, dass die Wirkungen der Ausbauprojekte nicht umweltverträglich bzw. nicht gesundheitsverträglich waren und sind?

5) Was geschieht mit nicht EU-rechtskonform zustande gekommenen und somit nicht EU-rechtskonformen nationalen Genehmigungs- und Bewilligungsbescheiden?“

 

Die Antwort der Ministerin vom 3. Juli 2009 lautete:

 

„Nach Ablauf der oa. sechswöchigen Frist werden die von der Behörde beigezogenen Sachverständigen den „ex-post-UVB“ unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen abschließend dahingehend begutachten, ob und wenn ja, welche umweltbedingten Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Die Umsetzung allfälliger umweltbedingter Ausgleichsmaßnahmen hat die FWAG sodann gemäß § 78 Luftfahrtgesetz (Errichtung bzw. Änderung von Bodeneinrichtungen) zu beantragen. Geschieht dies nicht, wird die Behörde der FWAG die allenfalls erforderlichen umweltbedingten Ausgleichsmaßnahmen mit entsprechenden aufsichtsbehördlichen Aufträgen gemäß § 141 Luftfahrtgesetz bescheidmäßig vorschreiben. Bestehende luftfahrtbehördliche Bescheide, die von allenfalls erforderlichen umweltbedingten Ausgleichsmaßnahmen betroffen sind, werden entweder auf Grund von Anträgen der FWAG gemäß § 78 LFG oder im Wege aufsichtsbehördlicher Aufträge gemäß § 141 LFG abgeändert oder ersetzt werden.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.       Wie ist der Verfahrensstand im Verfahren über den Ex-Post Umweltverträglichkeitsbericht Flughafen Wien?

 

2.       a)      Bis wann wird voraussichtlich eine Entscheidung über den Ex-Post UVB vorliegen? Welche Behörde wird diese Entscheidung erlassen?

 

b)      Hat die FWAG im Sinne der Anfragebeantwortung vom 3. Juli 2009 „umweltbedingte Ausgleichsmaßnahmen“ gemäß § 78 Luftfahrtgesetz bereits beantragt? Wenn ja, welche und wann?

 

c)      Hat das Ministerium in Folge des UVB im Sinne der Anfragebeantwortung vom 3. Juli 2009 schon „umweltbedingte Ausgleichsmaßnahmen“ mit entsprechenden aufsichtsbehördlichen Aufträgen gemäß § 141 Luftfahrtgesetz bescheidmäßig vorgeschrieben? Wenn ja, welche und wann?

 

d)      Hat das Ministerium im Sinne der Anfragebeantwortung vom 3. Juli 2009 bestehende Bescheide gemäß § 78 LFG bzw gemäß § 141 LFG zur Umsetzung des UVB abgeändert? Wenn ja, welche Bescheide wurden in welcher Hinsicht abgeändert?

 

3.       An welche Behörde oder welches Gericht wird im Rahmen des Ex-Post UVB-Verfahrens ein Überprüfungsersuchen im Sinne von Artikel 10a der UVP-Richtlinie (85/337/EWG) zu richten sein? Wer wird berechtigt sein ein solches zu stellen?


4.       Warum wird das Ex-Post UVB Verfahren durch das BMVIT durchgeführt und nicht durch die eigentliche UVP-Behörde, nämlich die niederösterreichische Landesregierung?

 

5.       Wann wird für die bisherigen Ausbauten ein gesetzeskonformes UVP-Verfahren eingeleitet?

 

6.       Warum hat das BMVIT trotz Vorliegens aller relevanten Daten insbes. zur Kumulierung der Teilprojekte und trotz der Sperrwirkung des § 3 Abs 6 UVP-G immer wieder Genehmigungsbescheide nach dem LFG erlassen und keine (neuerliche) Feststellung der UVP-Pflichtigkeit begehrt? (Der Leiter des zuständigen Fachbereiches im BMVIT war laufend den Beratungen des Aufsichtsrates beigezogen.)

 

 



[1] http://www.ombudsman.europa.eu/de/press/release.faces/de/4469/html.bookmark