8671/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.05.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Hassparolen und Gewaltaufrufe im Internet – Verhetzung (§ 283 StGB)“

 

Mit der AB 6721/XXIV.GP vom 4.1.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur ähnlich lautenden Anfrage beantwortet.

 

Nach dieser Antwort sind Kernbestimmungen des österreichischen Strafrechts zur Bekämpfung und Verfolgung von Aufruf von Gewalt oder Hass aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven sind in der österreichischen Rechtsordnung § 283 StGB „Verhetzung“ und § 3h des Verbotsgesetzes über das Verbot der NSDAP.

 

Grundsätzlich sehen Sie keinen Bedarf, die vorsätzliche Verbreitung von rassistischem oder fremdenfeindlichem Material über Computersysteme oder Internet ausdrücklich unter Strafe zu stellen. Denn sofern die allgemeinen Voraussetzungen zur Strafbarkeit nach den §§ 283 StGB und 3h VerbotsG vorliegen, ist nach ihrer Ansicht auch die Verbreitung von rassistischen Texten, Bildern und anderen Darstellungen im Internet nach diesen Bestimmungen strafbar und zu verfolgen.

 

Österreich hat nun das Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität zwar 2001 unterzeichnet, jedoch bisher nicht ratifiziert. Der Beitritt zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art, ETS. 189, steht nur Parteien des „Mutterübereinkommens“ offen.


Dieses zitierte Zusatzprotokoll verlangt, dass jede Vertragspartei die vorsätzliche Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Materials über Computersysteme unter Strafe stellt. Darunter soll jedes Schriftgut fallen, jedes Bild oder jede andere Darstellung von Ideen oder Theorien, die beispielsweise Hass, Diskriminierung oder Gewalt aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, der nationalen oder ethnischen Herkunft oder der Religion gegen eine Person oder eine Gruppe befürworten oder fördern oder dazu aufstacheln.

 

Aus systematischen Gründen werden ein Teil der Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.      Halten Sie es weiterhin für nicht notwendig, die vorsätzliche Verbreitung von rassistischen und fremdenfeindlichen Material über Computersysteme ausdrücklich unter gerichtliche Strafe zu stellen?

 

2.      Was spricht in Österreich dagegen, das Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität zu ratifizieren und dem Zusatzprotokoll zur Cybercrime- Konvention des Europarates beizutreten und dieses vollständig umzusetzen?

 

3.       Ist der Rahmenbeschluss 2008/9138/JI des Rates zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Österreich bereits vollständig umgesetzt?

 

4.       Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 283 StGB kam es im Jahr 2010 (Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte und Staatsanwaltschaften)?
Wie viele davon betrafen Verletzungen im Internet (Websites etc.)?
Wie sieht die Tendenz für 2011 aus?

 

5.      Wie sieht für das Jahr 2010 die Verurteilungsstatistik nach § 283 StGB insgesamt aus (Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte und Staatsanwaltschaften)?


6.      Wie wurden die gerichtlichen Strafanzeigen nach § 283 im Jahr 2010 erledigt (Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte und Staatsanwaltschaften)?

 

7.      Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesem Jahr jeweils zurückgelegt (Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte und Staatsanwaltschaften)?

 

8.      Wie viele dieser Verfahren wurden in diesem Jahr eingestellt (Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte und Staatsanwaltschaften)?

 

9.      In wie vielen Fällen wurden im diesem Jahr die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Jeweils Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte und Staatsanwaltschaften)?

 

10.  Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach § 283 StGB kam es im Jahr 2010?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Jeweils Aufschlüsselung
nach Bezirksgerichte, Landesgerichte und Staatsanwaltschaften)?

 

11.  Wie viele Verfahren sind derzeit noch offen (Jeweils Aufschlüsselung nach Bezirksgerichte, Landesgerichte und Staatsanwaltschaften)?

 

12.  Werden Sie auf internationaler Ebene zusätzliche Maßnahmen zur strafrechtlichen Bekämpfung (Kriminalisierung) von Internetseiten vorschlagen, die zu Gewalt und Hass gegen Menschen anderer Rasse, Hautfarbe, Religion oder anderer nationaler wie auch ethnischer Abstammung, aufrufen?