Eingelangt am 31.05.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und
Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Waffen für
Gaddafi-Leibwächter
In der Zeit, als Saif Gaddafi, der Sohn des
libyschen Diktators, in Wien ein Studium an der IMADEC Privatuniversität
absolvierte, wurde er regelmäßig von Leibwächtern begleitet.
Nach glaubwürdigen Augenzeugenberichten haben diese Faustfeuerwaffen mit
sich geführt, was insbesondere im Bereich des Flughafens Schwechat immer
wieder zu Aufsehen und Amtshandlungen der dortigen Flughafenpolizei
führte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wurde Herrn Saif Gaddafi die Genehmigung
zum Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen in
Österreich erteilt, insbesondere ein Waffenpass ausgestellt?
- Wie vielen Mitarbeitern des libyschen
Volksbüros (Botschaft) wurde in den Jahren 1990 bis 2010 die
Genehmigung zum Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen in
Österreich erteilt, insbesondere ein Waffenpass ausgestellt?
- Gemäß § 21 Abs 2
Waffengesetz ist die Ausstellung eines Waffenpasses, der zum zum
Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen in Österreich
berechtigt, nur für EWR-Bürger vorgesehen. Wurde diese
Vorschrift im Falle von Saif Gaddafi bzw. libyschen Botschaftsmitarbeitern
eingehalten?
- Ist Ihnen bekannt, ob im Bereich der
libyschen Botschaft verbotene Waffen befindlich sind oder waren?
- Gab es für Saif Gaddafi und seine
Leibwächter Sondergenehmigungen für das Führen von Waffen
im Flughafenbereich?
- Wurden diese Genehmigungen durch den
Leiter der Flughafenpolizei erteilt?
- Auf welche Rechtsgrundlage stützten
sich diese Genehmigungen?
- Ist dem Sicherheitspersonal
ausländischer Botschaften von EU Mitgliedstaaten das Führen von
genehmigungspflichtigen Schusswaffen außerhalb des
Botschaftsgeländes allgemein oder nach Einzelgenehmigung gestattet?
- Falls ja: aufgrund welcher
Rechtsgrundlage?
- Ist dem Sicherheitspersonal
ausländischer Botschaften von Drittstaaten das Führen von
genehmigungspflichtigen Schusswaffen außerhalb des
Botschaftsgeländes allgemein oder nach Einzelgenehmigung gestattet?
- Falls ja: aufgrund welcher
Rechtsgrundlage?