8681/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend Einmietung von 8 Wiener Finanzämtern und Unterbringung des Finanzministeriums

 

 

 

 

 

 

Mit Ihrer Amtsübernahme ergibt sich die Möglichkeit einer Neueinschätzung diverser Projekte, darunter auch die Standortfrage der Wiener Finanzämter.

 

Mit dem Verkauf bundeseigener Liegenschaften an die BIG und den damit verbundenen Mietzahlungen unterliegt das Immobilien-Management des Bundes und seiner einzelnen Behörden bzw Institutionen den Gesichtspunkten maximaler Nutzungs-Effizienz. Durch die zusätzliche Möglichkeit, Räumlichkeiten auch bei Privaten anzumieten, verstärkt sich einerseits die Konkurrenzsituation für die BIG, was auch zu verbesserten Angeboten und Dienstleistungen führt. Anderseits entgehen dem Bund in Form seiner 100-Prozent-Tochter, der BIG, bei Fremdeinmietungen Mieterträge. Außerdem muss für die freigewordenen Räumlichkeiten eine adäquate Verwertung gefunden werden. Im Verkaufsfall entsteht zwar ein Einmalerlös, der langfristig jedoch meist geringer ausfällt als weitere Einnahmen durch eine Vermietung bzw als zukünftige Mietkosten.

 

Beispielsweise entgehen der BIG durch die Einmietung der Finanzämter und -dienststellen im Linzer Terminal-Tower monatlich erhebliche Summen, die nicht durch Einnahmen in den frei gewordenen Gebäuden gedeckt sind.

 

Quasi hinter dem Rücken der BIG spielte sich die „Standortsuche“ für die Zentralisierung der Wiener Bezirks-Finanzämter ab.

 

Neben der Kritik an der Grundsatzentscheidung, Standortkonzentrationen gegen den Willen der Betroffenen und Einmietungen bei Privaten (dh Steuergeldabflüsse) vorzunehmen, erhebt sich die Frage, inwieweit Sie die Einmietungspolitik  bei Privaten Ihrer Vorgänger fortsetzen wollen.

 

Nachdem Sie die Rücksiedlung des Bundesministeriums für Finanzen in die Himmelpfortgasse laut Pressebericht wegen der Kostenüberschreitungen und Platzprobleme detailliert prüfen lassen, liegt die Schlussfolgerung nahe, dass sie auch die Übersiedlung und Konzentrierung der Wiener Finanzämter nach und in Wien Mitte evaluieren sollten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

1.      Wie beurteilen Sie die Konzentration fast aller Wiener Finanzämter in Wien Mitte?

2.      Ist die Fa Porr an der Errichtung des Gebäudes in Wien Mitte beteiligt?

3.      Sehen Sie eine Möglichkeit, den Schaden aus der Ära Schüssel, Grasser, Plech zu beheben, der der Republik dadurch erwuchs, dass öffentliche Institutionen nicht in Gebäuden der BIG, sondern bei Privaten eingemietet wurden?

4.      Obwohl eine Arbeitsgruppe in Ihrem Ressort in der Übersiedlung des BMF in die Zollamtstraße viele Nachteile feststellte, erfolgte die Einmietung dort statt in der Riemergasse. Wie hoch waren die jeweiligen Mietpreise pro Quadratmeter (Vgl Zollamtstraße und Riemergasse)?

5.      Wann werden Sie die Entscheidung über die Rückkehr Ihres Ressorts in die Himmelpfortgasse treffen?

6.      Wie sollen die Raumprobleme an diesem Standort gelöst werden, die durch den Verkauf des Gebäudes in der Kärntnerstraße entstanden?

7.      Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Standort der Zollamtstraße beibehalten bleibt?

8.      Werden andere Nutzungsmöglichkeiten des Palais in der Himmelpfortgasse erwogen? Wenn ja, welche?